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- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zulassungsfreie Handwerke
In Deutschland gibt es neben den zulassungspflichtigen Handwerken 53 zulassungsfreie Handwerke:
- Bauhauptgewerbe
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Ausbaugewerbe
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Estrichleger
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Raumausstatter
- Handwerke für den gewerblichen Bedarf
- Behälter- und Apparatebauer
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Modellbauer
- Böttcher
- Gebäudereiniger
- Glasveredler
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und ?graveure
- Buchbinder
- Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Nahrungsmittelhandwerke
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Persönliche Dienstleistungen
- Uhrmacher
- Graveure
- Gold- und Silberschmiede
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Holzbildhauer
- Korb- und Flechtwerkgestalter
- Maßschneider
- Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
- Modisten
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Fotografen
- Keramiker
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumenenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
Handwerksähnliche Berufe
Hinzu kommen 57 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Aufnahme die gleichen Bedingungen zutreffen wie für die zulassungsfreien Gewerbe:
- Eisenflechter
- Bautentrocknungsgewerbe
- Bodenleger
- Asphaltierer (ohne Straßenbau)
- Fuger (im Hochbau)
- Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
- Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
- Betonbohrer und -schneider
- Theater- und Ausstattungsmaler
- Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
- Metallschleifer und Metallpolierer
- Metallsägen-Schärfer
- Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
- Fahrzeugverwerter
- Rohr- und Kanalreiniger
- Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
- Holzschuhmacher
- Holzblockmacher
- Daubenhauer
- Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
- Muldenhauer
- Holzreifenmacher
- Holzschindelmacher
- Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Bürsten- und Pinselmacher
- Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
- Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
- Fleckteppichhersteller
- Theaterkostümnäher
- Plisseebrenner
- Stoffmaler
- Textil-Handdrucker
- Kunststopfer
- Änderungsschneider
- Handschuhmacher
- Ausführung einfacher Schuhreparaturen
- Gerber
- Innerei-Fleischer (Kuttler)
- Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
- Fleischzerleger, Ausbeiner
- Appreteure, Dekateure
- Schnellreiniger
- Teppichreiniger
- Getränkeleitungsreiniger
- Kosmetiker
- Maskenbildner
- Bestattungsgewerbe
- Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
- Klavierstimmer
- Theaterplastiker
- Requisiteure
- Schirmmacher
- Steindrucker
- Schlagzeugmacher
Verantwortlich für die Liste der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Berufe ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Gründung eines Handwerksbetriebs
zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe
Wollen Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbstständig als Gewerbe betreiben, müssen Sie dies der Handwerkskammer anzeigen, in deren Bereich Sie sich gewerblich niederlassen wollen.
Zusätzlich ist eine Anmeldung des Gewerbes bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt notwendig.
Details:
- Beratungen durch die Handwerkskammer
- Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe
- Gewerbe anmelden
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Optionale Verfahren:
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
- Ausübungsberechtigung für andere Handwerke
- EU-/EWR-Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK)