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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Versteigerergewerbe
Versteigerergewerbe 

Es gibt eine Reihe von Gewerben, zu deren Ausübung zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und zur steuerlichen Erfassung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung oder Zulassung erforderlich ist. Zu diesen Gewerben gehören die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die in §§ 29ff. der Gewerbeordnung (GewO) genannt sind, darunter das Versteigerergewerbe.

Wenn Sie gewerbsmäßig in Ihren Geschäftsräumen fremde bewegliche Gegenstände, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Hinweis:  Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

Voraussetzungen für die Aufnahme des Versteigerergewerbes sind:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers
  • Die erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten für den Gewerbebetrieb.

Dem Versteigerer ist es unter anderem verboten, für sich selbst oder für andere auf seinen Versteigerungen mitzubieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen. Er darf dies auch nicht über Mittelsleute tun. Weiterhin darf er keine Waren versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt, die er regulär verkauft oder die ungebraucht und regulär im Handel sind.

Erleichterungen für EU-Ausländer

EU-Ausländer, die in Deutschland vorübergehend selbstständig das Gewerbe der Versteigerer ausüben wollen, brauchen dazu keine Erlaubnis. Zudem kommen bestimmte Versteigerungsverbote (siehe oben) nicht zur Anwendung.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Hinweis: Für bestimmte Arten von Versteigerungen kann es als Versteigerer sinnvoll sein, einen Antrag auf öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer zu stellen. Beachten Sie dazu das optionale Verfahren "Öffentliche Bestellung und Vereidigung besonders sachkundiger Versteigerinnen oder Versteigerer" auf dieser Seite ganz unten.

Weitere Informationen:

Optional:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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