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Strom und Gas 

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes haben Kunden die Möglichkeit, ihren Strom- und Gasversorger frei zu wählen und zu einem günstigen Anbieter zu wechseln. Das dient dem Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Wenngleich die Zahl der Kunden, die ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln, zugenommen hat, wird im allgemeinem von diesem Recht aber noch sehr wenig Gebrauch gemacht. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen die Suche nach einem für Sie geeigneten Strom- und / oder Gasanbieter erleichtern.

Gründliche Prüfung der Ausgangslage

Als Kunde können Sie sowohl den Anbieter als auch den Tarif frei wählen. Doch sollten Sie zuvor prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel überhaupt lohnt. Zum Vergleich können sie den jährlichen Energieverbrauch anhand der letzten Strom- beziehungsweise Gasabrechnung ermitteln.

Außerdem sollten die Angebote des bestehenden Versorgers hinsichtlich Alternativangeboten geprüft werden, die es neben den Tarifen der Grundversorgung bei jedem Energieversorgungsunternehmen gibt. Danach sollten Sie gezielt fragen oder auf den Internetseiten recherchieren. Bei der wirtschaftlichen Überprüfung eines Vertragswechsels sollten Sie jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die übrigen Vertragsbedingungen wie zum Beispiel die Kündigungsfristen achten.

Lieferanten nutzen Netze

Es gibt auch zahlreiche Lieferanten, die, ohne dass sie eigene Strom- oder Gasnetze betreiben, Kunden mit Strom und Gas beliefern.

Die Netzbetreiber müssen allen Strom- und Gaslieferanten ihre Netze zum Transport diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Sie als Verbraucher profitieren daher seitdem von einer größeren Energielieferantenvielfalt. Durch die Auswahl zwischen mehreren kostengünstigen Angeboten erhöht sich der Wettbewerb. Ein Vergleich lohnt sich!

Für die Nutzung der Netze werden durch die Netzbetreiber Netzentgelte von den Energielieferanten verlangt. Die Überwachung dieser Netzentgelte sowie die Regulierung des Netzbetriebs erfolgt durch die Regulierungsbehörden. Die Landesregulierungsbehörde Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr übernimmt die Aufsicht über alle Strom- und Gasnetzbetreiber, die jeweils weniger als 100.000 Kunden beliefern und Netze nur innerhalb Sachsens betreiben. Alle übrigen Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen der Regulierungsaufsicht der Bundesnetzagentur.

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre Netzentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Netzentgelte sind automatisch Bestandteil des Endpreises, das der Verbraucher an seinen Lieferanten zahlt. Der von Ihnen gewählte Lieferant kann Ihnen somit jeder Zeit Auskunft über die Netzentgelte geben, damit Sie als Verbraucher den Anteil der Netznutzung nachvollziehen können, der auf Ihrer Verbrauchsabrechnung ausgewiesen werden muss.

Die Nutzungsentgelte betragen durchschnittlich ein Viertel der Verbraucherendpreise. Bei Fragen zum Netzanschluss ist Ihr Ansprechpartner zunächst der Netzbetreiber, an dessen Netz Sie angeschlossen sind beziehungsweise an dem der Anschluss erfolgen soll.

Vergleich von Angeboten und Tarifen

Anbieterunabhängige Internetportale bieten Ihnen einen unverbindlichen, umfassenden Energiekosten-Vergleich. Suchen Sie über die bekannten Suchmaschinen mit Stichworten wie "Stromvergleich" oder "Gasvergleich" nach einem geeigneten Vergleichsportal. Um eine Auflistung der verfügbaren Energieversorger zu erhalten, müssen Sie in der Regel den jährlichen Strom- / Gasverbrauch und die Postleitzahl des Wohnortes angegeben.

Achtung! Die verfügbaren Angebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in den Vertragsbedingungen, zum Beispiel Kündigungsfristen, Preisgarantien und Zahlungsmodalitäten (Abbuchungsauftrag, Vorkasse, Kaution). Vorauszahlungen sind für Kunden problematisch, falls der Lieferant insolvent werden sollte. Deshalb empfiehlt es sich, die Vertrags- und Geschäftsbedingungen genau zu prüfen.

Transparenz

Prüfen Sie zunächst, ob bei Ihrem Angebot alle Preisbestandteile des Strom- und / oder Gaspreises berücksichtigt wurden.

Im Allgemeinen setzt sich der Strom- oder Gaspreis aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • Grundpreis
  • verbrauchsabhängiger Arbeitspreis

Darin sind im Allgemeinen folgende Kostenbestandteile enhalten:

  • Netznutzungsentgelt (NNE)
  • Umlagen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
  • Umlagen für Erneuerbare Energien (EEG)
  • Konzessionsabgabe (KA)
  • Strom- oder Erdgassteuer
  • Offshore-Umlage
  • Umlage Kapazitätsmarkt bzw.
  • §-19-Umlage (gemäß NetzentgeltVO – Umlage für stromintensive Industrien)

Sofern es sich um Nettopreise handelt, kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.

Eine Beispielrechnung sollte ebenfalls auf Ihrer letzten Strom- und / oder Gasrechnung zu finden sein.

Außerdem sind Stromversorgungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, sowohl den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien) am gesamten Energieträgermix als auch die Umweltauswirkungen zumindest in Bezug auf die Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) anzugeben.

Wenn Sie also einen Stromversorger wählen, kann neben dem Preis auch die Umweltverträglichkeit ein entscheidendes Kriterium sein. Dabei bieten nicht nur spezielle Ökostromunternehmen umweltfreundlich erzeugten Strom an. Auch die traditionellen Versorger setzen zusätzlich zu herkömmlichen Energiequellen auf umweltschonende Varianten der Stromerzeugung.

Bei Ökostromanbietern ist es allerdings ratsam, auf die Zertifizierung von unabhängiger Seite zu achten. So wissen Sie genau, dass der Strom tatsächlich umweltverträglich erzeugt wird und welche Umweltstandards ihr Stromlieferant bei der Stromerzeugung einhält. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt insbesondere die Zertifikate "ok-power" und "Grüner Strom Label".

Energieanbieter – Sie können wechseln!

Durch einen Lieferantenwechsel tragen die Verbraucher entscheidend dazu bei, dass der Wettbewerb intensiver wird. Wirksamer Wettbewerb und günstige Angebote entwickeln sich nur, wenn Verbraucher die bestehenden Möglichkeiten zum Lieferantenwechsel intensiv nutzen.

Haben Sie sich entschieden, ist der Wechsel des Anbieters unkompliziert und meist sogar online möglich. Auf alle Fälle können Sie so Vertragsunterlagen anfordern. Entweder Sie füllen die Unterlagen gleich an Ihrem PC aus oder senden alles mit der Post.

Außerdem unterhalten die großen Stadtwerke idR Beratungs- oder Servicezentren, die Sie nicht nur zum Preis, sondern zu allen Themen rund um Energie individuell und fachkundig beraten.

Technische Schwierigkeiten gibt es beim Wechsel des Energieanbieters nicht. Der problemlose Wechsel ist gesetzlich garantiert. Der Anbieterwechsel darf nicht länger als drei Wochen dauern. Die dreiwöchige Frist beginnt mit Anmeldung durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber.

Zu keinem Zeitpunkt wird die Strom- beziehungsweise Gasversorgung unterbrochen. Es sind auch keine Arbeiten am Strom- oder Gasanschluss notwendig, der bisherige Zähler wird weiterhin genutzt. Es ändert sich also gar nichts am Anschluss des Kunden.

Auch im Fall der Insolvenz des Energieanbieters werden die Kunden ohne Unterbrechung beliefert, denn der örtliche Grundversorger muss   zum Grundversorgungstarif   einspringen.

Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden.

Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Internetseiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung.

Probleme mit dem Zähler?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Zähler für Wasser, Strom oder Gas nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie eine Überprüfung in die Wege leiten.

Ihre Beschwerde

Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht enden. War Ihre Beschwerde beim Energieversorger erfolglos, bietet die Schlichtungsstelle Energie an, zwischen Ihnen zu vermitteln. Dabei unterstützt die Ombudsperson der Schlichtungsstelle beide Seiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


 
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