Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Finanzielle Hilfen für Fami...
Finanzielle Hilfen für Familien 
Leistungen für Familien

Illustration zur Lebenslage Finanzielle Hilfen

Bundeselterngeld

Um erwerbstätigen Müttern und Vätern eine Familienpause in Form der Elternzeit finanziell zu erleichtern, gewährt der Staat bis zu 14 Monate lang ein Elterngeld.

Landeserziehungsgeld

Nach dem Bezug von Bundeselterngeld können Sie im Freistaat Sachsen im zweiten oder dritten Lebensjahr Ihres Kindes ein Landeserziehungsgeld erhalten.

Betreuungsgeld

Für Kinder, die ab 01. August 2012 geboren worden sind, können Eltern, die ihr Kind selbst zu Hause betreuen und erziehen, ab 01. August 2013 das von der Bundesregierung eingeführte Betreuungsgeld erhalten. Es beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab 01.August 2014 dann 150 Euro monatlich. Das Betreuungsgeld kann insgesamt bis zu 22 Monate lang in Anspruch genommen werden.

Der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist ausgeschlossen. Der parallele Bezug von Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld ist dagegen grundsätzlich möglich. 

Im Gegensatz zum Landeserziehungsgeld wird das Betreuungsgeld auf Arbeitslosengeld II, auf Sozialhilfe und auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Zuständig für die Zahlung von Betreuungsgeld in Sachsen werden die Landkreise und kreisfreien Städte sein, in der Regel die bisherigen Eltern- und Erziehungsgeldstellen.

Kindergeld

Für eigene Kinder oder Kinder, die Sie als Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, bekommen Sie Kindergeld. Diese staatliche Leistung für Familien zahlt der Staat unabhängig vom Einkommen.

Lesen Sie dazu::

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Diese Hilfe soll Eltern unterstützen, die zwar in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, nicht aber den ihrer Kinder.

Wohngeld

Wohngeld soll all jenen Familien helfen, deren Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht. Dieser Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum wird auf Antrag im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Bund und Land finanzieren die Leistungen gemeinsam.

Das Bildungspaket

Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug die Möglichkeit zu eröffnen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen.

Hilfen für Familien in Not

Immer wieder geschieht es, dass ein schwerwiegendes Ereignis oder eine Verkettung unglücklicher Umstände Familien unverschuldet in finanzielle Not bringen. In solchen Fällen kann die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" Unterstützung bieten.

Unterhaltsvorschuss

Erhalten Alleinerziehende für ihre Kinder vom anderen Elternteil keine oder eine zu geringe Unterhaltszahlung, ist ein Ausgleich aus öffentlichen Kassen möglich. Den so genannten Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate und nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

Genesungskuren für Mütter und Väter

Zur Stabilisierung der Gesundheit von Eltern und Kindern gibt es Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Angebote sind landläufig als Mutter- oder Mutter-Kind-Kuren bekannt, können aber auch von Vätern genutzt werden. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Familienerholung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Familien mit niedrigem Einkommen, Erholungsangebote zu nutzen. Ein Urlaub in von Bund und Ländern geförderten Familienferienstätten ist besonders geeignet für Familien mit mehreren Kindern, mit Behinderten, für jüngere und ältere Familienmitglieder und für Alleinerziehende.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Wenn Sie als Eltern jüngerer oder behinderter Kinder ins Krankenhaus oder zur Kur müssen, kann die gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Familie eine Haushaltshilfe zur Seite stellen.

Lesen Sie dazu:

Patenschaft und Unterstützung bei Mehrlingsgeburten

Ein Baby sollte es werden, jetzt sind es auf einen Schlag drei… Schon Zwillinge stellen Familien oft vor größere seelische, physische und finanzielle Belastungen – wie mag es erst bei Drillingen oder gar Vierlingen sein? In Sachsen können Sie ab einer Drillingsgeburt den Ministerpräsidenten als Paten gewinnen. Die Ehrenpatenschaft ist mit finanziellen Zuwendungen bis zur Einschulung der Kinder verbunden.

Daneben gewährt die Landesstiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind" eine einmalige finanzielle Unterstützung.

Ab dem siebten Kind übernimmt der Bundespräsident auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft.

Lesen Sie weiter:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang