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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Probleme und Hilfen unterwegs-> Deutsche Auslandsvertretungen
Deutsche Auslandsvertretungen 

Es gibt folgende Arten von Auslandsvertretungen:

  • Botschaften
  • Konsulate und Generalkonsulate
  • Ständige Vertretungen
  • Honorarkonsulate

Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und legen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können.

Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer (24-Stunden-Service) des Auswärtigen Amtes wenden:

    +49 30 18170<

Wie kann Sie die Auslandsvertretung im Notfall unterstützen?

  • Bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes werden die Auslandsvertretungen vermittelnd tätig.
  • Wenn nötig, können sie Ihnen ärztliche Hilfe, Rechtsbeistände, Dolmetscherinnen oder Dolmetscher oder andere Personen, deren Hilfe Sie benötigen, vermitteln (zum Beispiel wenn Sie verhaftet wurden). Die Kosten für diese Dienste müssen Sie jedoch selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen tragen.

  • Wenn Sie verhaftet wurden, kann Sie eine Konsularbeamtin oder ein Konsularbeamter im Gefängnis besuchen und mit Ihnen korrespondieren. Sie oder er wird auch überprüfen, ob die Bedingungen Ihrer Haft korrekt sind und ob Sie ausreichend versorgt werden.
  • Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, helfen Ihnen die Auslandsvertretungen bei der Beschaffung von Geldmitteln (zum Beispiel durch Überweisungen von Angehörigen). In Ausnahmefällen können sie Ihnen auch ein Darlehen zur Heimreise oder zur Überbrückung gewähren – dieses muss jedoch auf jeden Fall von Ihnen zurückgezahlt werden.
  • Auf Ihren Wunsch verständigen die Auslandsvertretungen Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg (zum Beispiel wenn Sie diese nicht direkt erreichen können).
  • Bei Todesfällen erhalten Sie Hilfe bei der Identifizierung, der Nachlasssicherung und den Formalitäten der Überführung.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen einen Reisepass zur Rückkehr ausstellen (entweder einen Reiseausweis, der nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt und für höchstens einen Monat gültig ist, oder einen vorläufigen Reisepass).

Was vermag die Auslandsvertretung nicht zu leisten?

  • Rechnungen für Sie bezahlen
    (zum Beispiel für Krankenhauskosten, Bußgelder, Rettungsaktionen, Überführungen bei Todesfällen) oder Ihnen ein Darlehen zur Fortsetzung des Urlaubes gewähren.
  • Personalausweise oder Führerscheinersatzpapiere ausstellen
    (Eine Neuausstellung dieser Dokumente ist nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht jedoch die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.)
  • in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder Sie vor Gericht vertreten
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 10.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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