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Probleme und Hilfen unterwegs 

Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Auslandsvertretungen oder – sofern es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt – bei der Vertretung eines anderen Staates der Europäischen Union (EU):

Notrufnummern

Informieren Sie sich bereits vor Beginn der Reise, unter welchen Notrufnummern Feuerwehr, Polizei und Rettung in Ihrem Urlaubsland erreichbar sind. Die örtlichen Einsatzkräfte sind bei Unfällen, Verbrechen und ähnlichen Vorfällen immer die ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Über die Notrufnummer 112 können Sie die Einsatzkräfte in ganz Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern erreichen. Mit 112 können Sie von Ihrem Mobiltelefon einen Notruf durchführen, fast immer ohne den PIN-Code eingeben oder die Tastensperre aufheben zu müssen. Dies ist jedoch nur mit einer aktivierten persönlichen SIM-Karte möglich. Die Nummer funktioniert auch, wenn das gesamte Gesprächsguthaben verbraucht ist.

In manchen Ländern gibt es eigene Hotlines für ausländische Touristen, die Opfer von Straftaten oder Unfällen wurden. Informieren Sie sich in den Reiseführern.

Verkehrsunfall

Bei Unfällen sollten Sie immer darauf bestehen, dass die Polizei verständigt wird. Für den Fall, dass Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder eine Panne haben, sollten Sie die Notrufnummern Ihres Automobilclubs aus dem Ausland zur Hand haben.

Sollten Sie im europäischen Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, kann ein Europäischer Unfallbericht nützlich sein. Dieses Formular ist in allen Sprachen einheitlich gestaltet, sodass Sie damit auch im Ausland ein vollständiges Unfallprotokoll erstellen können. Sie erhalten diesen Unfallbericht in vielen europäischen Sprachen kostenlos bei Ihrer Versicherung oder können ihn beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestellen.

Formular:

Zahlungsschwierigkeiten

Sollten auf Ihrer Reise Probleme auftreten und Sie deshalb mehr Geld benötigen als Sie dabei haben, können Ihnen beispielsweise Verwandte über internationale Geldtransferinstitute Geld schicken. Hierbei kann eine Kontaktperson in Deutschland Ihnen Geld ins Ausland überweisen, dessen Gegenwert in der Landeswährung Sie vor Ort mittels Code abheben können. Erkundigen Sie sich dazu vor Abreise auf den Internetseiten der Anbieter, bei Ihrer Bank oder bei Ihrem Postamt.

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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 10.01.2014


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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