Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Reisevorbereitung: Checklisten
Die Checklisten auf dieser Seite sollen als Orientierung dienen und Ihnen helfen, sich bestmöglich auf Ihren Urlaub vorzubereiten.
Allgemeine Reisevorbereitungen
- Melden Sie Ihren Urlaub rechtzeitig bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber an.
- Informieren Sie sich über Ihr Reiseland, zum Beispiel im Internet oder indem Sie einschlägige Reiseliteratur lesen.
- Informieren Sie sich insbesondere über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Reiseland (zum Beispiel über die Gefahr von Terroranschlägen und Unruhen oder Kriminalität). Beachten Sie, dass sich die Lage vor Ort oft unvorhergesehen ändern kann. Das Auswärtige Amt kann für bestimmte Länder oder Teilgebiete Reisewarnungen erlassen. In diesem Fall sollten Sie von Reisen in das betroffene Land absehen. Gründe für Reisewarnungen können beispielsweise Kriege oder der großflächige Ausbruch von Seuchen sein.
- Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt -
Kleiner Ratgeber für Ihre Urlaubsplanung
Broschüre des Auswärtigen Amts -
Langfinger machen niemals Urlaub!
Broschüre der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes - Klima und Wetter Ihrer Reiseregion sollten Sie von Beginn an in Ihre Planung einbeziehen, da dieses Ihre Urlaubsgestaltung wesentlich beeinflussen wird. Informationen dazu bieten die meisten Reiseführer sowie Onlineportale rund um Tourismus und Reisen. Bedenken Sie auch, dass sich ein Klimawechsel negativ auf Ihre Gesundheit auswirken kann und passen Sie Ihr Verhalten am Urlaubsort entsprechend an.
- Deutscher Wetterdienst
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Gesundheitstipps am Urlaubsort
Amt24-Informationen - Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz und schließen Sie nötigenfalls weitere Versicherungen ab.
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Versicherungsschutz auf Reisen
Amt24-Informationen - Wenn Sie eine Flugreise gebucht haben, sollten Sie sich über die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft informieren.
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Flugreisen
Amt24-Informationen - Denken Sie auch an Ihr Geld! Prüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Kredit- oder EC-Karte und prägen Sie sich die PIN-Codes ein! Möglicherweise sollten Sie einen gewissen Bargeldbetrag oder Traveller Cheques mitnehmen.
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Reisefinanzen
Amt24-Informationen
Dokumente und Unterlagen
- Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente und beantragen Sie, wenn nötig, neue Reisedokumente und, falls erforderlich, ein Visum.
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Dokumente und Visa
Amt24-Informationen - Legen Sie Ihre Flugtickets, Fahrkarten, Schiffskarten beziehungsweise Buchungsnummern oder Buchungsbestätigungen bereit.
- Fertigen Sie Kopien aller wichtigen Dokumente an, beispielsweise Ihrer Reisedokumente (Visumseite nicht vergessen), Ihrer Kfz-Papiere, der Flugtickets oder Schiffskarten, des Führerscheins, der Buchungsbestätigungen für Hotels und ähnliche Unterlagen.
- Notieren Sie sich wichtige Adressen und Telefonnummern, etwa die Notrufnummern Ihres Reislandes oder die Adresse der dortigen deutschen Auslandsvertretung.
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Deutsche Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt - Notieren Sie sich auch die Sperrnotrufnummern für Ihre EC- und Kreditkarten!
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EC-Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Flüssigkeiten im Fluggepäck?
Flüssigkeiten aller Art dürfen Sie nur unter besonderen Bedingungen in das Flugzeug mitnehmen. Die seit 2006 geltenden Sicherheitsbestimmungen gelten nicht nur für Mineralwasser und andere Getränke, sondern beispielsweise ebenso für
- Gels, Pasten, Lotionen
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Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen, wie zum Beispiel
- Zahnpasta, Parfüm, Haargel, Rasierschaum
- Suppen, Sirup
- Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz
Sicherheitsbestimmungen
- Einzelbehältnisse dürfen ein Fassungsvermögen von 100 Millilitern nicht überschreiten.
- Mehrere Behältnisse ein und desselben Reisenden zu je maximal 100 Millilitern sind zusammen in einem durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel mitzuführen (Volumen des Beutels: maximal 1 Liter)
- Beim Betreten der Sicherkeitsontrollstelle ist der verschließbare 1-Liter-Plastikbeutel sichtbar – also nicht im Handgepäck verstaut – auf das Laufband zu legen.
Ausnahmen
Erforderlichenfalls müssen Sie als Fluggast in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit, für die eine Ausnahme gewährt wurde, nachzuweisen (zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder ähnliche Dokumente). Beim Kauf von Duty-Free-Waren achten Sie bitte darauf, dass der Beutel verschlossen bleibt und der Kassenbeleg darin befindet.
- Flüssigkeiten zur medizinischen oder speziellen diätetischen Verwendung während der Flugreise
- Flüssigkeitenzur Zubereitung von Babynahrung
- flüssige Duty-Free-Waren, die nach der Zugangskontrolle im Sicherheitsbereich eines EU-Flughafens erworben wurden
Gesundheit – allgemein
- Holen Sie Informationen über benötigte/empfohlene Schutzimpfungen ein und lassen Sie sich rechtzeitig impfen.
- Stellen Sie Ihre Reiseapotheke zusammen. Lassen Sie sich rezeptpflichtige Medikamente rechtzeitig verschreiben.
- Lassen Sie sich rezeptpflichtige Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen müssen, in ausreichender Menge verschreiben. Denken Sie daran, dass für das Mitführen von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelrecht fallen, eine Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes notwendig ist. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit auch in englischer Sprache abgefasst und von Ihrem Gesundheitsamt (Landkreisverwaltung/bei kreisfreien Städten: Stadtverwaltung) beglaubigt worden sein.
- Wenn Sie thrombosegefährdet sind, sollten Sie, insbesondere wenn Sie einen langen Flug beziehungsweise eine lange Auto- oder Busfahrt vor sich haben, daran denken, mithilfe von Kompressionsstrümpfen und/oder entsprechenden Medikamenten vorzubeugen!
- Wenn Sie eine längere Auslandsreise planen: Lassen Sie zuvor einen Gesundheitscheck bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durchführen. Denken Sie auch an Ihre Zähne und lassen Sie sich einen Zahnarzttermin rechtzeitig vor der Abreise geben!
- Krankenversicherungsschutz auf Reisen
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Reiseapotheke
Amt24-Informationen
Gegen die Reiseübelkeit
- Nehmen Sie am Abend vor dem Abflug nur leicht verdauliche, fettarme warme Speisen zu sich.
- Vermeiden Sie Hektik und Eile.
- Essen Sie während des Fluges kleine Portionen Zwieback, Salzbrezeln oder fettarme Kekse, kauen Sie Kaugummi oder Gummibärchen, um den Speichelfluss anzuregen und den Magen zu beschäftigen.
- Meiden Sie starke Gerüche.
- Verzichten Sie auf alkoholische Getränke, Kaffee und Zigaretten.
- Meiden Sie Gespräche über Reiseübelkeit.
Medikamente gegen Übelkeit und Erbrechen
Gegen Reiseübelkeit gibt es eine Reihe von Medikamenten. Häufig wird der Wirkstoff Dimenhydrinat, enthalten in Tabletten oder Kaugummis, empfohlen. Nicht rezeptpflichtig sind auch Tabletten mit einem pflanzlichen Wirkstoff, der aus Ingwer gewonnen wird, und homöopathische Arzneimittel. Verschreibungspflichtig sind verschiedene Wirkstoffe gegen starke Beschwerden, wie sie zum Beispiel beim Hochseesegeln auftreten (zum Beispiel Scopolamin oder Cinnarizin).
Reisethrombose vermeiden
Einer Reisethrombose können Sie wirksam vorbeugen. Beachten Sie folgende Verhaltensregeln:
- Nehmen Sie während der letzten 24 Stunden vor der Abreise nur leichte Kost zu sich. Verzichten Sie möglichst auf blähende Speisen.
- Tragen Sie keine Kleidung, die Sie in der Taille einschnürt.
- Tragen Sie Kompressionsstrümpfe. Sie beugen damit Schwellungen in den Beinen vor.
- Schlagen Sie die Beine nicht übereinander.
- Reservieren Sie sich einen Sitz am Gang oder an einem der Notausgänge, sodass Sie mehr Beinfreiheit haben.
- Wenn das Gurtzeichen erloschen ist, dürfen Sie aufstehen und im Flugzeug umherlaufen. Laufen Sie, wippen Sie mit den Füßen, spannen sie die Beine und Füße an, strecken und beugen Sie sie.
- Bewegen Sie auch im Sitzen immer wieder die Zehen und lassen Sie die Füße kreisen. Sie regen damit die Durchblutung in den Beinen an.
- Trinken Sie reichlich alkoholfreie Getränke, am besten Wasser, Kräuter- oder Früchtetees beziehungsweise Fruchtschorlen. Meiden Sie Kaffee und schwarzen Tee.
- Verzichten Sie auch am Abend vor dem Abflug auf alkoholische Getränke.
Falls Sie mit dem Auto verreisen
- Lassen Sie Ihren Wagen in der Werkstatt überprüfen!
- Informieren Sie sich über Verkehrsregeln und Mautsysteme im Ausland.
- Besorgen Sie sich Straßenkarten und/oder ein Navigationssystem. Benutzen Sie zur Planung Ihrer Fahrt einen Routenplaner im Internet. Manche Autohersteller und Automobilclubs bieten ihren Kunden beziehungsweise Mitgliedern die Planung ihrer Fahrtroute und entsprechendes Kartenmaterial kostenlos an.
- Prüfen Sie die Sicherheitsausrüstung Ihres Wagens.
- Sorgen Sie für ausreichende Ausrüstung für die Fahrt, beispielsweise Decken und Proviant. Wenn Kinder mitfahren: Wählen Sie sorgfältig Spielzeug, CDs, Hörbücher et cetera aus.
- Denken Sie daran, falls nötig, ein Medikament gegen Reiseübelkeit rechtzeitig einzunehmen und mitzuführen.
Überprüfen Sie folgende Dokumente und legen Sie diese bereit:
- Führerschein
- falls erforderlich: internationaler Führerschein
- Zulassungspapiere
- falls empfohlen: Grüne Versicherungskarte
- Europäischer Unfallbericht
Voll beladene und am Kennzeichen leicht erkennbare Touristenfahrzeuge signalisieren rasche Beute für Räuber und Einbrecher. Deshalb:
- Ziehen Sie auch bei kürzestem Halt den Zündschlüssel ab, lassen Sie das Lenkradschloss hörbar einrasten, verschließen Sie Fenster, Türen und Kofferraum.
- Lassen Sie keine Wertsachen offen und für jedermann sichtbar im Fahrzeug liegen.
- Nehmen Sie transportable Navigationsgeräte immer mit.
- Sichern Sie auch mitgeführte Fahrräder, Surfbretter, Boote, etc. gegen Wegnahme.
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Autoreisen
Amt24-Informationen
Vorkehrungen für die Zeit der Abwesenheit
Unabhängig davon, wie lange Sie im Urlaub sind, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Urlaubsadresse beziehungsweise eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, sowie Ihre Reiseroute bei Verwandten oder Freunden bekannt geben, damit Sie im Notfall erreicht werden können.
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Bestimmen Sie eine Person, die sich um Garten, Zimmerpflanzen und Haustiere kümmert und eventuell Termine für Sie wahrnehmen kann (beispielsweise bei Stromablesungen).
Der Verband Deutscher Haushüter-Agenturen vermittelt Haushüterinnen und Haushüter, die sich gegen Bezahlung während Ihrer Abwesenheit um Ihr Haus kümmern. - Richten Sie für Ihre regelmäßigen Zahlungen Daueraufträge bei Ihrer Bank ein.
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Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Post durchsieht und eventuell Bankgeschäfte für Sie erledigen kann, zum Beispiel wenn Sie während Ihrer Abwesenheit Rechnungen erwarten.
Nachsendeaufträge der Post dauern in der Regel mindestens sechs Monate – diese Möglichkeit kommt daher nur bei sehr langen Reisen und bei einer festen Urlaubsadresse in Betracht. -
Nachsendeauftrag der Deutschen Post
Amt24-Verfahrensbeschreibung - Unterbrechen Sie Ihre Tageszeitungsabonnements für die Dauer Ihrer Reise oder leiten Sie – wenn möglich – das Abonnement an Ihre Urlaubsadresse um.
Schützen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Einbrüchen!
- Verriegeln Sie die Wohnungs- oder Haustür immer zweifach ab. Verschließen Sie auch alle Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Lassen Sie die Fenster nicht gekippt.
- Hinterlegen Sie einen Schlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person. Bitten Sie diese Person, Ihren Postkasten zu leeren und von Zeit zu Zeit Ihre Rollläden zu bewegen. Überfüllte Postkästen oder Rollläden, die über längere Zeit in derselben Position bleiben, sind ein Hinweis für Einbrecher, dass niemand zu Hause ist.
- Entfernen Sie am Haus Dinge, die als Ein- oder Aufstiegshilfe dienen können, beispielsweise Leitern und Gartenmöbel. Schalten Sie die Außensteckdosen ab.
- Der beste Einbruchschutz sind mechanische Sicherungen, das heißt stabile Fenster und Türen. Einbruchmeldeanlagen bieten einen zusätzlichen Schutz. Sie verhindern zwar keinen Einbruch, erhöhen aber für den Einbrecher das Entdeckungsrisiko. Sollten Sie den Einbau einer Einbruchmeldeanlage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorher unbedingt bei einer Polizeilichen Beratungsstelle informieren.
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Einbruchsdiebstahl
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsische Staatskanzlei. 23.09.2014