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Sonstige Reiseversicherungen 

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Sie haben eine Reise geplant, werden jedoch kurz vor Beginn krank und können die Reise nicht antreten? In diesem Fall müssen Sie Stornokosten bezahlen, die je nach Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch sind.

Schließen Sie für solche Fälle eine Reiserücktrittsversicherung ab, die Ihnen die Stornokosten ersetzt. Sie können sich auch für den Fall, dass Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen und bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, versichern lassen.


ACHTUNG! Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen zahlen jedoch nur, wenn es für den Rücktritt oder Abbruch einen triftigen Grund gibt (beispielsweise Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie). Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau über die Bedingungen, unter denen die Versicherung zahlt.


MEHR ZUM THEMA:

Soforthilfeversicherung

Nicht immer ist es leicht, bei Notfällen im Ausland die nötige Unterstützung zu erhalten, besonders, wenn es an Ihrem Urlaubsort keine deutsche Vertretungsbehörde gibt. Mangelnde Sprachkenntnisse oder kulturelle Eigenheiten können die Situation noch zusätzlich erschweren.

Für solche Fälle gibt es die Soforthilfeversicherung, die unter anderem die folgenden Leistungen für Sie übernimmt:

  • aktive Unterstützung vor Ort im Fall von Krankheiten, Unfällen oder Tod (zum Beispiel durch Vermittlung von Rechtsbeiständen, Vermittlung zwischen dem behandelnden Krankenhaus und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu Hause)
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Erstattung der Reisekosten für einen Angehörigen, wenn Sie zu einem längeren stationären Aufenthalt (zum Beispiel in einem Krankenhaus) gezwungen sind
  • finanzielle Vorschüsse (zum Beispiel um stationäre Behandlungskosten zu finanzieren)

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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