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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Versicherungsschutz auf Reisen-> Personenversicherungen
Personenversicherungen 

Sie haben einen Autounfall im Ausland. Der Sachschaden ist durch Ihre Kfz-Versicherung gedeckt – wer aber bezahlt Ihre Behandlungskosten im Krankenhaus? Wie können Sie den finanziellen Verlust, falls Sie durch einen Unfall nach Ihrer Reise arbeitsunfähig sein sollten, abfedern? Sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen bei Krankheiten oder Unfällen.


Auslandskranken- und Rückholversicherung

Bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten bis zu der in Deutschland üblichen Höhe. Nicht abgedeckt sind jedoch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dafür können Sie sich mit einer Rückholversicherung zusätzlich versichern.

Wenn Sie in ein Land reisen, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gibt, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückholservice abschließen, da die Kosten für Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte im Ausland schnell mehrere tausend Euro betragen können.


HINWEIS: Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, überprüfen Sie vor Reiseantritt, ob Leistungen für Behandlungen im Ausland oder ein Rückholservice inbegriffen sind, damit Sie sich nicht unnötig doppelt versichern.

Unfallversicherung

Besonders wenn auf Ihrer Reise ein hohes Verletzungsrisiko besteht (zum Beispiel bei Sporturlauben), sollten Sie überlegen, ob sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt. Bei Verletzungen können Sie beispielsweise Unfallrenten, Tagegelder oder andere Geldleistungen erhalten. Informieren Sie sich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen über die genauen Angebote und Leistungen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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