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Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen 

Bitte beachten Sie die Ausfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes!

Möchten Sie besondere Souvenirs aus Ihrem Urlaubsland mitbringen? Erkundigen Sie sich bereits vor der Reise, ob dies erlaubt ist. Neben den Einfuhrbestimmungen nach Deutschland müssen Sie auch die Ausfuhrbestimmungen Ihres Urlaubslandes beachten. Besonders, wenn Sie Kulturgüter (beispielsweise Kunstgegenstände oder Antiquitäten) einführen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da es dafür in vielen Ländern Ausfuhrbeschränkungen oder -verbote gibt.

Erkundigen Sie sich beim Zoll in Ihrem Urlaubsland über die geltenden Bestimmungen. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland. Oft finden Sie hier die geltenden Bestimmungen oder zumindest Informationen über die Zollbehörden und die Ansprechpartner.


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Einfuhrverbote und -beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland

Zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der internationalen Sicherheit dürfen nicht alle Waren uneingeschränkt nach Deutschland eingeführt (und aus Deutschland ausgeführt) werden. Für einige Produkte gelten sogar absolute Ein- oder Ausfuhrverbote.

Wenn Sie Waren einführen möchten, die Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.zoll.de)

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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