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Einreise aus Drittstaaten, Reisefreimengen
Reiseandenken und Geschenke können Sie innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen aus Nicht-EU-Staaten abgabenfrei nach Deutschland einführen, wenn
- Sie die Waren persönlich mit sich führen (Reisegepäck, das per Post vorausgeschickt wird, gilt nicht als persönlich mitgeführt) und
- die Waren nur für Ihren persönlichen Gebrauch oder als Geschenk für Freunde und Angehörige bestimmt sind.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten für sie bestimmte Mengen- und Wertgrenzen (Reisefreimengen).
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ACHTUNG! Wenn Sie Waren einführen möchten, die generellen Verboten und Beschränkungen unterliegen oder für die Einfuhrgenehmigungen notwendig sind, müssen Sie diese in jedem Fall schriftlich bei den Zollbehörden anmelden.
- Generelle Aus- und Einfuhrbeschränkungen
Amt24-Informationen
Eingeschränkte Reisefreimengen
Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie Bewohnerinnen und Bewohner grenznaher Orte) gelten eingeschränkte Mengen- und Wertgrenzen.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.zoll.de)