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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Zollvorschriften bei der Rü...-> Einreise aus EU-Staaten
Einreise aus EU-Staaten 

Wenn Sie aus einem EU-Staat nach Deutschland einreisen, können Sie Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mitbringen, wenn diese

  • keinen generellen Verboten oder Beschränkungen für die Ein- oder Durchfuhr unterliegen,
  • aus keinen zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebieten mitgebracht werden und
  • nur zum privaten Gebrauch bestimmt sind. Dies schließt den Handel und jede andere gewerbliche Verwendung aus.

MEHR ZU DIESEN THEMEN:

Um den gewerblichen Warenverkehr vom privaten Reiseverkehr abzugrenzen, gelten für bestimmte Warengruppen (beispielsweise Tabakwaren, Alkohol) Richtmengen, die Sie nicht überschreiten dürfen.


MEHR ZU DIESEM THEMA:


Wollen Sie Waren, die die Richtmengen überschreiten, abgabenfrei einführen, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese nur zu privaten Zwecken verwenden werden. Ansonsten wird angenommen, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Gewerblich mitgeführte Waren müssen Sie in Deutschland beim zuständigen Finanzamt zur Umsatzsteuer und beim zuständigen Hauptzollamt zur Verbrauchsteuer anmelden.


Beim privaten Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind Besonderheiten zu beachten. Diese können nicht abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.


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Zoll- oder steuerrechtliche Sondergebiete

Innerhalb der EU gibt es Sondergebiete, für welche die erleichterten Bestimmungen im Reiseverkehr zwischen EU-Staaten nicht gelten. Dies sind:

  • Gebiete, die zum Staatsgebiet einzelner EU-Mitgliedstaaten, aber nicht zum Zollgebiet der EU gehören (zum Beispiel Grönland, Gibraltar, Helgoland)
    Beachten Sie bei der Einreise aus diesen Gebieten die Reisefreimengen bei Einreise von außerhalb der EU. Wenn Sie diese überschreiten, müssen Sie Abgaben an den Zoll leisten.
  • Gebiete, die zum Zollgebiet der EU gehören, in denen jedoch andere Bestimmungen bezüglich der Verbrauch- und Mehrwertsteuern gelten (zum Beispiel die britischen Kanalinseln und die Kanarischen Inseln)
    Auch für diese Gebiete müssen Sie die Reisefreigrenzen bei Einreise von außerhalb der EU einhalten. Bei Überschreiten dieser werden die Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern, jedoch keine Zollabgaben erhoben.

VERWANDTES THEMA:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.zoll.de)

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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