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Kommunalwahlen
Der Begriff "Kommunalwahlen" bezeichnet zusammenfassend die Wahlen
- der Ortschaftsräte,
- der Gemeinde- bzw. Stadträte,
- der Kreistage,
- der Bürgermeister und
- der Landräte.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Städte, Gemeinden und Landkreise selbst verantwortlich. Lediglich die Wahlprüfung und die allgemein übliche rechtliche Beratung und Begleitung liegt in den Händen der Rechtsaufsichtsbehörden.
Lesen Sie mehr zum Thema in den folgenden Kapiteln:
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen?
- Wer darf gewählt werden?
- Stimmabgabe
- Wahlorgane
- Wahlergebnis
- Sitzverteilung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 19.02.2014
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