Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Arbeit und Bildung-> Arbeitslosigkeit-> Abfindungen
Abfindungen 

Beschäftigungsverhältnisse enden in der Regel durch Kündigung oder in gegenseitigem Einvernehmen. Nicht selten erhält der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung. Dies kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben.

Ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wenn Sie bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung erhalten haben, müssen Sie dies bei Ihrer Arbeitslosenmeldung angeben. Die zuständige Agentur für Arbeit prüft, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.


Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht,

  • wenn Sie wegen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder beanspruchen könnten und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet haben.

Der Anspruch ruht nicht,

  • wenn das Arbeitsverhältnis mit einer Frist beendet wurde, die der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entspricht,
  • wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein befristet war und durch Ablauf der Frist endet oder
  • wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen konnte.

Durch das Ruhen des Anspruchs wird der Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld hinausgeschoben. Die Anspruchsdauer wird hierdurch nicht gekürzt.

Solange der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, besteht kein Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz. Durch die Agentur für Arbeit werden also keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung entrichtet.

Der Ruhenszeitraum beginnt am Kalendertag nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Sie haben erst wieder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis geendet hätte, wenn es unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist beendet worden wäre. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht längstens für die Dauer eines Jahres.

Verminderte Anspruchsdauer durch Sperrzeiten

Sofern neben dem Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auch der Eintritt einer Sperrzeit festgestellt wird (zum Beispiel wenn arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für Kündigung durch den Arbeitgeber war oder wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst haben), vermindert sich die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen der Sperrzeit.


DETAILS:


WEITERE INFORMATIONEN:


Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang