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Die Auszählung der Stimmen beginnt nach dem Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr, sobald die Wahlhandlung abgeschlossen ist. Zunächst ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis in ihrem Wahlbezirk. Ausgewertet werden alle Stimmzettel, die in den Wahllokalen oder per Briefwahl eingegangen sind. Erststimmen und Zweitstimmen werden unabhängig voneinander zusammengezählt.
Der Wahlvorstand entscheidet, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Der Kreiswahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung.
Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlkreis
Der Kreiswahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Direktkandidaten der Kreiswahlvorschläge (Erststimmen) und für die Landeslisten (Zweitstimmen) abgegeben wurden und welcher Direktbewerber als Wahlkreisabgeordneter* gewählt ist.
Der Kreiswahlleiter benachrichtigt den gewählten Wahlkreisabgeordneten und fordert ihn auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, es sind damit immer Männer u n d Frauen gemeint. – d. Red.
Feststellung der Wahlergebnisse nach Landeslisten
Der Landeswahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen im Wahlgebiet für die einzelnen Landeslisten abgegeben wurden, wie viele Sitze auf die einzelnen Landeslisten entfallen und welche Bewerber gewählt sind. Die Landeswahlleiterin benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.
Sitzverteilung
Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
Direktmandate
60 der insgesamt 120 Abgeordneten werden nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen, also durch Persönlichkeitswahl gewählt. Die Bewerber, die in ihrem Wahlkreis bei der Wahl die meisten Stimmen erhielten, ziehen in den Landtag ein.
Listenwahl
Die verbleibenden Sitze werden entsprechend dem Wahlergebnis für die Landeslisten nach dem Prinzip der Verhältniswahl verteilt.
Überhang- und Ausgleichsmandate
Nicht selten erringt eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate, als ihr nach dem prozentualen Gesamtergebnis zustehen. Solche Überhangmandate können dazu führen, dass eine andere Partei im Landtag nicht ihrem Zweitstimmenanteil entsprechend vertreten ist.
Anders als bei der Bundestagswahl werden Überhangmandate bei der Landtagswahl in Sachsen ausgeglichen. Sogenannte Ausgleichsmandate passen die Sitzverteilung im Landtag dem Verhältnis der erzielten Listenstimmen an.
Wahlergebnis
Das Statistische Landesamt wertet das Wahlergebnis in einer allgemeinen und in einer repräsentativen Wahlstatistik aus. Die Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses erfolgt im Sächsischen Amtsblatt, die Wahlstatistiken sind im Internet einzusehen.
- Vorangegangene Wahlen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin.