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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Ausweis- und Reisedokumente-> Visum
Visum 

Allgemeines

Jedes Land besitzt eigene Einreisebestimmungen für fremde Staatsangehörige. Es kann bestimmte Reisedokumente vorschreiben und weitere Voraussetzungen festlegen. Wenn der Staat für die Einreise ein Visum verlangt, kann er damit das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen schon vor der Einreise sicherstellen.

Ein Visum ist damit ein amtlicher Vermerk, der für den Grenzübertritt benötigt wird. Dieses kann als Einreisevisum, Ausreisevisum oder auch als Durchreisevisum ausgestellt werden. Meistens ist in diesem auch die Entscheidung über den Aufenthalt im jeweiligen Staat inbegriffen.

Das Visum wird entweder im Reisepass (oder Passersatz) eingetragen oder als eigenes Dokument ausgestellt.

Reisen ins Ausland

Bürger der Europäischen Union (EU) benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum. Darüber hinaus können sie in nahezu alle Staaten der Welt visumsfrei einreisen oder Sie erhalten zumindest unkompliziert ein Touristenvisum.

Ein Visum wird aber meistens dann benötigt, wenn der Aufenthalt im Reiseland länger als drei Monate dauert, einer Arbeit nachgegangen oder ein Studium absolviert wird. Ob und wann im konkreten Reiseland ein Visum benötig wird, hängt allein vom Recht des jeweiligen Staats ab. Hier gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt.

Einreise in Deutschland

Für die Einreise von Ausländern in Deutschland kann unter Umständen ein Visum erforderlich sein – je nachdem, aus welchem Land sie kommen und wie lange sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Bei der Erteilung eines Visums wird in Deutschland unterschieden, ob die Einreise für einen Kurzaufenthalt oder auf der Durchreise geschieht oder ob es sich um einen längerfristigen Aufenthalt handelt.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.01.2015

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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