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Europawahl
Das Europäische Parlament ist ein Organ der Europäischen Union. In allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmen Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten ihre demokratisch legitimierte Volksvertretung.
Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Lesen Sie mehr zur Europawahl in den Kapiteln
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen?
- Wer darf gewählt werden?
- Wahlorgane
- Stimmabgabe
- Wahlergebnisse und Sitzverteilung
Informationen und Links:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen bei der Landeswahlleiterin oder dem Bundeswahlleiter.
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