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Bei der Gründung eines Unternehmens im Bereich Logistik und Verkehr müssen Sie besondere Vorschriften beachten und entsprechende Erlaubnisse beantragen, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden können.
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Gewerbe anmelden
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Am häufigsten sind Gründungen im Bereich der Personenbeförderung – als Taxi- oder Mietwagenunternehmen – und im gewerblichen Güterkraftverkehr.
Erlaubnisse / Genehmigungen
Voraussetzungen sowohl für die gewerbliche Beförderung von Personen als auch von Gütern sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.
Personenbeförderung
Für die gewerbliche Personenbeförderung benötigen Sie als Fahrzeugführer eine Taxi- oder Mietwagengenehmigung und eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis
- Mietwagen-Genehmigung
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Taxi-Genehmigung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Güterverkehr
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen. Das betrifft auch den gewerblichen Transport von Gütern in Personenkraftwagen, wenn das Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet – beispielsweise durch den Einsatz eines Anhängers.
- Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
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Erlaubnis für Großraum- und Schwerlasttransporte
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Lenk- und Ruhezeiten
Seit 2007 gelten teilweise neue Sozialvorschriften für den Straßenverkehr. Die Bestimmungen gelten europaweit. So dürfen Fahrer zum Beispiel in einer Woche nicht mehr als 56 Stunden, in zwei aufeinander folgenden Wochen aber nicht mehr als 90 Stunden hinter dem Lenkrad sitzen.
Die Lenk- und Ruhezeiten werden aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes aufgezeichnet und kontrolliert. In ab 01.05.2006 zum Straßenverkehr neu zugelassenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (mit Anhänger) und in Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzen (einschließlich Fahrersitz) muss grundsätzlich ein digitales Kontrollgerät eingebaut sein und betrieben werden (in älteren Fahrzeugen ein analoges Kontrollgerät).
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Eichung von transportablen Messgeräten
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Weitere Informationen:
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Fahrpersonalvorschriften: Lenk- und Ruhezeiten und Kontrollgeräte
Bundesamt für Güterverkehr
Informationen und Links
Wertvolle Informationen zur Unternehmensgründung im Bereich Logistik / Verkehr bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen. Auf ihren Internetseiten stellen die einzelnen Kammern ein umfassendes Angebot zum Thema Verkehr zur Verfügung, so etwa die IHK Leipzig in einer Rubrik zur Fachkundeprüfung das Merkblatt "Berufszugang im Güterkraftverkehr".
Auskunft geben auch:
- Landesverband des Sächsischen Verkehrsgewerbes (LSV)
- Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LVS)
- Bundesamt für Güterverkehr
Verwandte Themen:
- Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
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An Branchenstatistiken mitwirken
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 15.01.2014