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Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer benötigen Sie unter anderem für die monatlichen Abrechnungen der Sozialversicherungsbeiträge.
DETAILS:
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Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Sozialversicherung
Mit dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses sind die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden. Hierzu wenden Sie sich an die Krankenkasse, die der Arbeitnehmer für sich gewählt hat, das heißt bei welcher er Mitglied ist. Von ihr erhalten Sie den Vordruck "Meldung zur Sozialversicherung" sowie Formulare zum "Beitragsnachweis".
Der Krankenkasse obliegt es auch, die Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen, die Sie als Arbeitgeber zu leisten haben.
DETAILS:
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Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sind Sie verpflichtet, Ihr Unternehmen binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) anzumelden.
Die Mitgliedsnummer Ihres Unfallversicherungsträgers und die damit verbundene Einstufung in Gefahrklassen benötigen Sie insbesondere, um Ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung anzumelden. Zudem können Sie sich als Mitglied bereits beim Errichten Ihrer Betriebsstätte zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten lassen.
DETAILS:
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Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeben
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?
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Informationen für Arbeitnehmer
Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung -
Von Anfang an dabei. Die gesetzliche Unfallversicherung bei Existenzgründungen
Broschüre der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Sächsische Staatskanzlei, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 20.01.2014