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Darlehen 

Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten und häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung. Teilweise gibt es eine Haftungsfreistellung für die Hausbank, die dadurch eher bereit ist, den Kredit zu bewilligen. Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.

Beantragung

In der Regel muss der Antrag bei Ihrem Kreditgeber (Hausbankprinzip) und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie keine rechtlich bindende Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen dürfen.

Die Hausbank trägt üblicherweise bei der Vergabe von Fördergeldern das gesamte Ausfallrisiko (außer bei Programmen mit teilweiser Haftungsfreistellung). Sie müssen also zunächst Ihre Bank von Ihrem Gründungskonzept überzeugen, damit diese Ihr Vorhaben unterstützt und den Förderantrag an die zuständige Förderbank (zum Beispiel Sächsische Aufbaubank, KfW Bankengruppe) weiterleitet. Allgemein gibt es keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Darlehen.

Voraussetzungen

Jedes Kreditinstitut will sichergehen, dass es das geliehene Geld auch wieder zurückbekommt. Daher wird Ihre Bank nur bereit sein, Ihnen ein Darlehen zu gewähren, wenn Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:

  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • angemessener Einsatz von Eigenkapital
  • bankübliche Sicherheiten

 

Sicherheiten

Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten besteht die Möglichkeit, über Programme eine Förderung zu beantragen, bei denen großenteils auf bankübliche Sicherheiten verzichtet wird. Dies ist der Fall bei folgenden Programmen mit (teilweiser) Haftungsfreistellung:

Darüber hinaus können Sie Bürgschaften beantragen oder Beteiligungskapital in Ihr Unternehmen holen.

Hinweis: Bei einem Kredit handelt es sich grundsätzlich um Fremdkapital. Allerdings gibt es auch so genannte Eigenkapitalhilfe-Darlehen oder Nachrangdarlehen wie die Programme "KfW-Unternehmerkapital". Diese haben Eigenkapitalfunktion.

Übersicht – Darlehensprogramme

Mikrodarlehen Sachsen
maximal EUR 20.000

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)
maximal EUR 2,5 Millionen

Nachrangdarlehen – Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
maximal EUR 5 Millionen

ERP-Innovationsprogramm (KfW)
maximal EUR 5 Millionen (Projekte zur Energiewende bis zu EUR 25 Millionen)

ERP-Regionalförderprogramm (KfW)
maximal EUR 3 Millionen

ERP-Gründerkredit – Startgeld
maximal EUR 100.000

ERP-Gründerkredit – Universell
maximal EUR 10 Millionen

ERP-Startfonds (KfW)
maximal EUR 5 Millionen

KfW-Energieeffizienzprogramm (Kredit)
maximal EUR 25 Millionen

KfW-Programm "Erneuerbare Energien"
Standard: maximal EUR 25 Millionen, Premium: maximal EUR 10 Millionen, Premium Tiefengeothermie: maximal EUR 10 Millionen, Speicher: nicht festgelegt

KfW-Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung (bis 3 Jahre)
maximal EUR 500.000

KfW-Unternehmerkredit, Fremdkapital
maximal EUR 25 Millionen

Betriebsmittel (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen

Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes (Rentenbank)
nicht festgelegt

Leben auf dem Land (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen

Produktionssicherung – Landwirtschaft (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen

Umwelt- und Verbraucherschutz (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen

Wachstum und Wettbewerb (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen

SAB-Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
nicht festgelegt

Förderprogramme für die Landwirtschaft

Für agrarbezogene Vorhaben aller Art halten die Landwirtschaftliche Rentenbank und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) weitere Förderdarlehen bereit. Verschaffen Sie sich einen Überblick:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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