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Die Vorteile von Förderdarlehen sind vor allem begünstigte Zinssätze, lange Laufzeiten und häufig auch eine tilgungsfreie Zeit vor Beginn der Kreditrückzahlung. Teilweise gibt es eine Haftungsfreistellung für die Hausbank, die dadurch eher bereit ist, den Kredit zu bewilligen. Je nach Programm sind Investitionen oder auch Betriebsmittel förderfähig.
Beantragung
In der Regel muss der Antrag bei Ihrem Kreditgeber (Hausbankprinzip) und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie keine rechtlich bindende Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen dürfen.
Die Hausbank trägt üblicherweise bei der Vergabe von Fördergeldern das gesamte Ausfallrisiko (außer bei Programmen mit teilweiser Haftungsfreistellung). Sie müssen also zunächst Ihre Bank von Ihrem Gründungskonzept überzeugen, damit diese Ihr Vorhaben unterstützt und den Förderantrag an die zuständige Förderbank (zum Beispiel Sächsische Aufbaubank, KfW Bankengruppe) weiterleitet. Allgemein gibt es keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Darlehen.
Voraussetzungen
Jedes Kreditinstitut will sichergehen, dass es das geliehene Geld auch wieder zurückbekommt. Daher wird Ihre Bank nur bereit sein, Ihnen ein Darlehen zu gewähren, wenn Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- angemessener Einsatz von Eigenkapital
- bankübliche Sicherheiten
Sicherheiten
Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten besteht die Möglichkeit, über Programme eine Förderung zu beantragen, bei denen großenteils auf bankübliche Sicherheiten verzichtet wird. Dies ist der Fall bei folgenden Programmen mit (teilweiser) Haftungsfreistellung:
- ERP-Gründerkredit "Startgeld"
- KfW-Unternehmerkapital, ERP-Kapital für Gründung (bis drei Jahre)
- KfW-Unternehmerkredit, Fremdkapital
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Mikrodarlehen für Existenzgründer (SAB)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Darüber hinaus können Sie Bürgschaften beantragen oder Beteiligungskapital in Ihr Unternehmen holen.
- Fremdkapital
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Eigenkapital
Amt24-Informationen
Übersicht – Darlehensprogramme
Mikrodarlehen Sachsen
maximal EUR 20.000
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung und Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)
maximal EUR 2,5 Millionen
Nachrangdarlehen – Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
maximal EUR 5 Millionen
ERP-Innovationsprogramm (KfW)
maximal EUR 5 Millionen (Projekte zur Energiewende bis zu EUR 25 Millionen)
ERP-Regionalförderprogramm (KfW)
maximal EUR 3 Millionen
ERP-Gründerkredit – Startgeld
maximal EUR 100.000
ERP-Gründerkredit – Universell
maximal EUR 10 Millionen
ERP-Startfonds (KfW)
maximal EUR 5 Millionen
KfW-Energieeffizienzprogramm (Kredit)
maximal EUR 25 Millionen
KfW-Programm "Erneuerbare Energien"
Standard: maximal EUR 25 Millionen, Premium: maximal EUR 10 Millionen, Premium Tiefengeothermie: maximal EUR 10 Millionen, Speicher: nicht festgelegt
KfW-Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung (bis 3 Jahre)
maximal EUR 500.000
KfW-Unternehmerkredit, Fremdkapital
maximal EUR 25 Millionen
Betriebsmittel (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen
Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen des Bundes (Rentenbank)
nicht festgelegt
Leben auf dem Land (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen
Produktionssicherung – Landwirtschaft (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen
Umwelt- und Verbraucherschutz (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen
Wachstum und Wettbewerb (Rentenbank)
maximal EUR 10 Millionen
SAB-Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
nicht festgelegt
Förderprogramme für die Landwirtschaft
Für agrarbezogene Vorhaben aller Art halten die Landwirtschaftliche Rentenbank und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) weitere Förderdarlehen bereit. Verschaffen Sie sich einen Überblick:
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Förderangebote
Rentenbank -
Förderprogramme Umwelt & Landwirtschaft
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr