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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Finanzielle Förderungen für...-> Zuschüsse
Zuschüsse 

Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Einige Zuschüsse können Sie nicht nur für Ihre Vorhaben als Existenzgründer oder Existenzgründerin, sondern später auch für Ihr bestehendes Unternehmen beantragen.

Beratung und Zusammenarbeit

Für Beratungen durch Experten sowie zur Bildung von Kooperationen auf regionaler, überregionaler und branchenspezifischer Ebene kommen folgende Förderungen in Frage:

Besonders förderungswürdige Investitionen

Ein anteiliger Investitionszuschuss kann für besonders förderungswürdige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft) mit überregionaler Bedeutung gewährt werden:

Hinweis: Für bestimmte Investitionen kann auch eine Investitionszulage gewährt werden (vor allem für die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und unter bestimmten Voraussetzungen für Betriebsgebäude).

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen wollen, stehen ebenfalls Zuschüsse zur Verfügung. Diese sollen Ihnen in der ersten Zeit nach der Gründung den Lebensunterhalt und / oder die soziale Absicherung ermöglichen:

Einstellung von Arbeitnehmern

Auch für die Einstellung von Arbeitnehmern stehen arbeitsmarktpolitische Hilfen bereit. Diese zielen insbesondere auf die Eingliederung von arbeitslosen Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen sowie auf die dauerhafte Eingliederung bestimmter Personengruppen in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 10.07.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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