Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Heirat-> Nach der Heirat-> Namensänderung nach der Heirat
Wenn sich mit der Heirat Ihr Nachname geändert hat, müssen Sie das verschiedenen Behörden und Stellen mitteilen. Außerdem sind nun einige Dokumente zu aktualisieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Änderung des Namens und der Adresse im Personalausweis und im Reisepass sowie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief).
DETAILS:
- Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)
- Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung)
- Namensänderung in Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Führerschein, Namensänderung
- Lohnsteuerklassen-Änderung nach der Heirat
- Namensänderung an der Hochschule
- Namensänderung bei der Agentur für Arbeit
- Namensänderung bei der Rentenversicherung
- Namensänderung des Hundehalters
- Rundfunkbeitrag, Ummeldung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Stellen und Einrichtungen, die von Ihrer Namensänderung erfahren sollten. Die Darstellung kann hier natürlich nicht abschließend sein, da die Lebensumstände individuell unterschiedlich sind. Sie sollten daher Ihr berufliches und privates Umfeld genau unter die Lupe nehmen und herausfinden, wen Sie darüber hinaus noch informieren sollten.
- Namensänderung bei Banken und Versicherungen
- Namensänderung bei der Krankenkasse
- Namensänderung bei der Telefongesellschaft
- Namensänderung bei Versorgungsunternehmen
- Namensänderung beim Arbeitgeber
-
Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014