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Möchten Sie Ihre Eheschließung ins Ausland verlegen? Viele träumen von einer Hochzeit im schillernden Las Vegas, im romantischen Venedig oder am Strand einer Südseeinsel.
So schön und unvergesslich es auch ist, im Urlaub zu heiraten und anschließend sofort in die Flitterwochen zu gehen, müssen Sie einige wichtige Dinge beachten, damit es zum einen bei den ausländischen Behörden keine Probleme gibt und zum anderen die Heirat in Deutschland anerkannt wird.
- Unter welchen Bedingungen wird die Heirat anerkannt?
- Welche Papiere müssen Sie im Ausland vorlegen?
- Werden Beglaubigungen verlangt?
- Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Unter welchen Bedingungen wird die Heirat anerkannt?
Grundsätzlich gilt, dass Ehen anerkannt werden, wenn sie im Ausland rechtsgültig geschlossen wurden. Dazu müssen die Ehevoraussetzungen vorliegen (zum Beispiel die Volljährigkeit oder eine Ausnahmeerlaubnis für Minderjährige, keine Ehe zwischen Verwandten, keine Doppelehe) und die Ehe muss in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.
Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie in Deutschland eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben – in vielen Ländern gibt es keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten wie bei uns.
DETAILS:
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Namensführung in der Ehe
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Welche Papiere müssen Sie im Ausland vorlegen?
Manche Staaten (zum Beispiel Österreich, Schweiz, Türkei, Polen, Italien) verlangen von Ihnen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes.
In einigen Ländern genügen mitunter auch nur der Reisepass und die Internationale Geburtsurkunde.
DETAILS:
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen (Wohnsitz im Inland)
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Internationale Geburtsurkunde, Anforderung beim Standesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig, welche "Heiratspapiere" Sie im Reisegepäck dabei haben müssen. Nähere Auskunft erteilen Ihnen folgende Stellen:
- das Standesamt Ihres Wohnortes
- das deutsche Konsulat im jeweiligen Land
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die Auslandsvertretung des betreffenden Staates in Deutschland
Auswärtiges Amt
Werden Beglaubigungen verlangt?
Nachweis für ausländische Behörden
Die Behörden im Ausland können von Ihnen unter Umständen die Beglaubigung Ihrer Personenstandsurkunden verlangen, beispielsweise der Geburtsurkunde. Diese Legalisation oder Apostille erhalten Sie in der Regel von der Landesdirektion Sachsen.
DETAILS:
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Legalisation und Apostille für Urkunden aus Deutschland
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Nachweis für Behörden in Deutschland
Bitte beachten Sie, dass ausländische Heiratsurkunden in Deutschland möglicherweise erst anerkannt werden, wenn deren Echtheit oder Beweiswert festgestellt worden ist. Je nachdem, in welchem Land die Urkunde ausgestellt wurde, brauchen Sie hierfür eine Legalisation (durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung vor Ort) oder eine Apostille (durch eine dazu bestimmte Behörde des ausländischen Staates).
DETAILS:
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Legalisation und Apostille für Urkunden aus dem Ausland
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Sie können beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen, dass Ihre Auslandsheirat im deutschen Eheregister eintragen wird. Die Eintragung erfolgt jedoch nur dann, wenn die Heirat im Ausland deutschem Recht nicht widerspricht. Das Standesamt prüft, ob die Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen und stellt Ihnen dann auf Antrag auch Eheurkunden aus.
DETAILS:
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Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
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Internationale Eheschließung
Auswärtiges Amt
Publikationen und Beratung
Das Bundesverwaltungsamt bietet eine Reihe von Informationsschriften zum Thema "Heiraten im Ausland" an:
- Deutsche heiraten in Europa
- Deutsche heiraten in Asien/Australien
- Deutsche heiraten in Afrika
- Deutsche heiraten in Nordamerika
- Deutsche heiraten in Lateinamerika
- Ehevertragliche Vereinbarungen in den EG-Staaten
- Islamische Eheverträge
Sie können sich diese Publikationen von einer der gemeinnützigen "Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige" gegen eine Schutzgebühr schicken lassen und sich von diesen auch persönlich beraten lassen:
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Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige
Bundesverwaltungsamt
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012