Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Heirat-> Planung der Heirat-> Anmeldung der Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt. Die Anmeldung kann am Haupt- oder am Nebenwohnsitz der Verlobten vorgenommen werden. Wohnen die zukünftigen Ehepartner an verschiedenen Orten, so können sie wählen, bei welchem Standesamt sie die Eheschließung anmelden wollen.
Informationen und Tipps:
Viele Standesämter haben Faltblätter, Broschüren und Vordrucke. Sie können die Informationsangebote telefonisch, schriftlich oder über das Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung anfordern.
Details:
Bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt müssen Sie bestimmte Unterlagen und Dokumente vorlegen und einige andere Dinge beachten.
-
Eheschließung, Anmeldung beim Standesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Ort der Trauung
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die standesamtliche Trauung tatsächlich stattfinden soll. Die Ehe kann nämlich grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Zuvor muss allerdings das Standesamt, bei dem die Ehe angemeldet wurde, dem Standesamt am Ort der Trauung mitteilen, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Anmeldefrist
Für die Anmeldung gibt es keine feste Frist. Damit es aber keine Probleme mit dem gewünschten Hochzeitstermin gibt, sollten Sie sich frühzeitig beim Standesamt melden. Die Beschaffung der notwendigen Unterlagen und die Prüfung der Ehevoraussetzungen nehmen Zeit in Anspruch.
Hinweis: Der Termin für die Trauung kann erst festgelegt werden, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist.
Wunschtermin
Denken Sie auch daran, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind und Termine an diesen Tagen schnell ausgebucht sind. Zum Beispiel sind dies Tage mit "auffälligem" Datum, wie zum Beispiel der 02.02.2014 oder der 04.04.2014. Die Tage am Ende der Woche sind ebenfalls begehrt.
Viele Standesämter bieten auch Termine außerhalb der normalen Sprechzeiten, insbesondere an Samstagen, an. Hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.
Besondere Trauungsorte
Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung auch Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.
Kirchliche Trauung
Unabhängig von der standesamtlichen Trauung können Sie auch kirchlich heiraten, ein Verbot der religiösen Voraustrauung besteht nicht mehr. Zivilrechtlich besitzt die kirchliche Eheschließung in Deutschland keine Gültigkeit.
Voraussetzungen für eine Eheschließung – Ehehindernisse
Volljährigkeit
Die Ehe soll grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht (am Amtsgericht) notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben der oder dem Minderjährigen auch deren oder dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Wenn ein Partner das Adoptivkind des anderen ist, muss das Adoptivverhältnis vor einer beabsichtigten Eheschließung aufgelöst werden.
Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Besonderheiten für Ausländer
- Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
-
Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer, Befreiung von der Beibringung
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin im Standesamt zu vereinbaren, um sich persönlich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung zu informieren.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Verlobten ungültig wäre.
Trauzeugen
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Trauzeugen sind "Zeugen der Trauung". Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift die übereinstimmende Erklärung der Verlobten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Da es sich bei einer Eheschließung um einen bedeutenden Rechtsakt handelt, sollten die Trauzeugen volljährig sein. In Einzelfällen kann eine Ausnahme zulässig sein, wenn die ausgewählte Person sich der Bedeutung ihrer Aufgabe bewusst ist.
Namensführung
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.-
Namensführung in der Ehe
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 23.08.2013