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Kfz-Versicherungen 

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Als Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Jeder Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Fahrzeugschäden ab.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen belaufen sich auf:

  • EUR 2,5 Millionen für Personenschäden bei einer geschädigten Person
  • EUR 7,5 Millionen für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen
  • EUR 500.000 für Sachschäden
  • EUR 50.000 für Vermögensschäden

Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden. Da diese jedoch bei größeren Schäden eventuell nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen, in der Regel die unbegrenzte Deckungssumme. Dabei ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme unbegrenzt, bei Personenschäden stehen pro geschädigter Person EUR 8 Millionen zur Verfügung.

Außer dem berechtigten Nutzer des Fahrzeuges können auch solche Personen Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen, die geschädigt wurden. Hinsichtlich der Einzelheiten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl entscheidend.

Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung)

Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen, für die kein anderer Schadensersatz leistet. Man unterscheidet zwei Arten:
  • Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
    Sie bietet Schutz bei:
    • Brand oder Explosion
    • Entwendung, Diebstahl, unerlaubtem Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen Unterschlagung
    • unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Haarwild
    • Bruchschäden an der Verglasung
    • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
    Sie schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherungen ein. Darüber hinaus sind Schäden durch eigenverschuldete Unfälle sowie Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen versichert. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

In der Fahrzeugversicherung (Teil- oder Vollkaskoversicherung) kann der Versicherungsschutz mit einer Eigenbeteiligung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters kombiniert werden. Generell gilt: Je höher die Eigenbeteiligung, desto niedriger die zu zahlende Versicherungsprämie. Im Einzelnen ist auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften zu achten.

Insassenversicherung

Versichert werden durch derartige Versicherungen alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern. Bei Insassen-Unfallversicherungen zahlen die Versicherungen im Falle des Todes oder der Invalidität von Fahrzeuginsassen entsprechende Versicherungssummen. Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
  • Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel ein Tier) verursacht wurden
  • Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer
  • bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können

Rechtsschutzversicherung

Die Fahrzeug- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und übernimmt die anfallenden Kosten (zum Beispiel Rechtsvertretung, Gericht, Sachverständige). Versichert ist der Versicherungsnehmer für ein oder mehrere in der Police bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger, die in seinem Eigentum stehen, von ihm gehalten werden, auf ihn zugelassen oder von ihm geleast sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen dieser Fahrzeuge.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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