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- Informationsangebote rund um die Arbeitsuche im Ausland
- Aufenthaltsfrist zur Arbeitsuche, Arbeitserlaubnis
- Leistungen der Agentur für Arbeit
- Arbeitslos in einem EU-Staat
Suchen Sie eine Arbeit im Ausland? Innerhalb der Europäischen Union gestaltet sich die Suche relativ leicht. Erfahren Sie in diesem Kapitel, wie und wo Sie nach einem Job suchen können und wer Ihnen dabei hilft, wie sie auch im Ausland finanzielle Unterstützung erhalten können und auf welche Dinge Sie außerdem achten sollten.
Informationsangebote rund um die Arbeitsuche im Ausland
European Employment Services (EURES)
European Employment Services (auf Englisch so viel wie "europäische Arbeitsvermittlung") bemühen sich, Arbeitsuchenden zu helfen, die im Ausland arbeiten wollen. Rund 700 EURES-Beraterinnen und -Berater vermitteln Informationen und Stellen über die Grenzen hinweg.
Fragen Sie in Deutschland in Ihrer Agentur für Arbeit nach, wer der richtige Ansprechpartner für Sie ist.
KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
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EURES – das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Europäische Kommission
Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie eine Stelle im Ausland suchen, können Sie sich für Informationen auch an die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland wenden. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) berät Sie zu den Themen "Stellensuche", "Bewerbung" und vielen anderen.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Bundesagentur für Arbeit
Weiterbildung und Studium
Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Studieren innerhalb Europas bringt Ihnen die Plattform "PLOTEUS" näher. Ein Blick lohnt sich auch hier.
KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
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PLOTEUS – Lernangebote in ganz Europa
Europäische Kommission
Europäische Kommission
Auf den Internetseiten der Kommission für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema "Arbeit". Außerdem hält das Internetangebot eine Liste aller nationalen Arbeitsverwaltungen für Sie bereit.
Die Informationen umfassen alle EU-Staaten, die EWR-Staaten (also außer den EU Staaten noch Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz.
Im Portal "Europa für Sie" erhalten Sie grundlegende Informationen zum Thema "Arbeiten in Europa".
- Nationale Arbeitsverwaltungen
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Europa für Sie
Europäische Kommission
Auswärtiges Amt und Vereinte Nationen
Auch das Deutsche Auswärtige Amt und die Vereinten Nationen bieten Möglichkeiten des Einsatzes im Ausland – weltweit!
- Weltweit wir: Ausbildungsmöglichkeiten im Auswärtigen Dienst
- Fünf Wege ins VN-System – Berufseinstieg bei den Vereinten Nationen
- Bewerbungen bei internationalen Organisationen
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Praktika bei internationalen Organisationen und europäischen Institutionen
Broschüren des Auswärtigen Amts
Auslandsvertretungen
Deutschland ist gut vernetzt: Mit Ihren Fragen zur Arbeit im Gastland können Sie sich auch an die jeweiligen Auslandsvertretungen in Deutschland oder an die deutsche Auslandsvertretung im Gastland wenden.
Sie möchten beispielsweise in Kanada arbeiten? Dann ist es empfehlenswert, sich bei der kanadischen Botschaft zu informieren. In der Regel halten die Auslandsvertretungen alle Bestimmungen und Vorschriften bereit, die Sie einhalten müssen, wenn Sie in dem jeweiligen Land arbeiten möchten.
Auch ein Blick auf die Internetangebote der deutschen Auslandsvertretungen in dem jeweiligen Land kann sich lohnen. Kontaktadressen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
KONTAKTE UND INFORMATIONEN:
TIPP:
Viele Seiten im Internet beschäftigen sich mit dem Thema "Arbeitsuche im Ausland". Ein Blick lohnt sich beispielsweise auf Ihren Gewerkschaftsseiten oder den einschlägigen Internetforen und Seiten von Deutschen Gruppen im Ausland. Achten Sie darauf, dass Sie Informationen überprüfen.
Aufenthaltsfrist zur Arbeitsuche, Arbeitserlaubnis
In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – also neben den EU-Ländern auch in Norwegen, Island und Liechtenstein – sowie in der Schweiz dürfen Sie sich bis zu drei Monate lang aufhalten und eine Arbeit suchen. Hierzu benötigen Sie nur Ihren gültigen Reisepass oder Ihren Personalausweis.
Aufenthaltsdauer
Die Länge der Aufenthaltsfrist wurde noch nicht durch eine Gemeinschaftsbestimmung festgelegt, somit bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst darüber. Erkundigen Sie sich darüber vorab bei den Behörden oder Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes, in dem Sie arbeiten wollen.
Arbeitsgenehmigung
Eine Arbeitserlaubnis benötigen Sie nicht. In einigen Ländern dürfen Sie sogar bis zu sechs Monate nach einer Arbeit suchen. Prinzipiell haben Sie als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union das Recht, sich "ausreichend lange" zur Stellensuche in einem anderen EU-Land aufzuhalten.
DETAILS:
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Aufenthaltsrecht für Deutsche im Ausland
Informationen in Amt24
Leistungen der Agentur für Arbeit
- Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, können Sie diese Leistungen auch weiterhin in den EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten und der Schweiz für bis zu drei Monate beziehen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
- Wenn Sie sich auf Arbeitssuche ins Ausland begeben möchten, dann können Sie Ihre Leistungen bis zu drei Monate auch im Ausland empfangen. Haben Sie beispielsweise Recht auf Arbeitslosengeld von Deutschland, können Sie in der Schweiz nach einer Arbeit suchen und erhalten drei Monate Ihr Arbeitslosengeld aus Deutschland.
MEHR ZUM THEMA:
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EU-Regelungen über die soziale Sicherheit
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslos in einem EU-Staat
Sind Sie in den EU-Mitgliedsstaaten, den EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt, haben sie automatisch ein Aufenthaltsrecht von über drei Monaten. Werden Sie nach Ablauf von zwölf Monaten in Arbeitstätigkeit in Ihrem Gastland unfreiwillig arbeitslos, bleibt Ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Werden Sie zuvor arbeitslos, haben Sie ein Aufenthaltsrecht von weiteren sechs Monaten.
Sie können sich bei allen Arbeitsämtern und Stellenvermittlungen der EU-Mitgliedstaaten als arbeitsuchend registrieren lassen und haben Anspruch auf die gleichen Hilfen wie einheimische Arbeitsuchende.
ACHTUNG!
Melden Sie sich in jedem Fall von Arbeitslosigkeit umgehend bei der Arbeitsverwaltung Ihres Gastlandes oder in Deutschland als arbeitslos. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Meldefristen.
Unterstützung für rückkehrende Fachkräfte nach Deutschland bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).
MEHR ZUM THEMA:
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Arbeitsuchend, arbeitslos, Meldung bei der Arbeitsagentur (in Deutschland)
Amt24-Verfahrensbeschreibung -
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Bundesagentur für Arbeit
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit