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Sachsen weltweit (Auswanderung) 

Ins Ausland zu ziehen will gut vorbereitet sein. Dieses Kapitel informiert Sie über die wichtigsten Schritte. Bitte bedenken Sie, dass die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt einige Zeit in Anspruch nehmen. Fangen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Recherche an und bereiten Sie den Umzug sorgfältig vor.

Es zieht Sie ins Ausland?

Sie sollten sich genau überlegen, in welches Ausland es Sie zieht. Machen Sie sich mit der Situation in dem jeweiligen Land vertraut. Lesen Sie vielleicht eine entsprechende Tageszeitung dieses Landes oder informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Schauen Sie auch in die Verfassung oder die Gesetze des Landes Ihrer Wahl. Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sind nicht überall selbstverständlich!

Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Regierung Ihres Ziellandes oder googeln Sie mit "Deutsche im Ausland" – das Internet bietet Fülle von privaten und kommerziellen Seiten zum Thema Auswandern.

Achtung! Nicht jede Internetseite bietet seriöse und überprüfbare Informationen!

Mehr zum Thema:

Einreisebestimmungen und Visa

Wenn Sie als Unionsbürger in einen anderen Staat der EU, der EWR Staaten (also außer den EU Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz einreisen möchten, benötigen Sie kein Visum. In der Regel benötigen Sie auch keine Arbeitserlaubnis. Bitte informieren Sie sich jedoch auch in den entsprechenden Kapiteln.

In vielen Drittstaaten benötigen Sie ein Visum, um einzureisen. Unter "Alle Länder A–Z" im Internetauftritt des Deutschen Auswärtigen Amts finden Sie detaillierte Informationen zu allen Ländern der Erde. Auf den Seiten des jeweiligen Landes erhalten Sie unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise" auch Auskunft, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Ziellandes oder zu erforderlichen Unterlagen zur Visabeantragung haben, so wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland.

Kontaktinformationen:

Wohnungssuche

Auf die Wohnungssuche sollten Sie sich vor Ort begeben. Übergangslösungen lassen sich jedoch in vielen Fällen auch übers Internet finden.

Als Unionsbürger haben Sie es mit der Wohnungssuche nicht schwer: Sie dürfen Sie sich bis zu drei Monate in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhalten. Dies gilt auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und für die Schweiz. Sie benötigen lediglich Ihren Reisepass oder Personalausweis. Für längere Aufenthalte gelten die entsprechenden Regelungen des Aufenthaltsrechts für Bürger der Europäischen Union.

Wohnsitz

Sobald Sie ins Ausland ziehen und sich dort registrieren, müssen Sie sich bei Ihrer deutschen Gemeinde abmelden.

Achtung! Wenn Sie Ihrer Pflicht zur An-, Ab- oder Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500,00 geahndet werden kann.

Bitte beachten Sie die Regelungen Ihres Gastlandes. Informieren Sie sich rechtzeitig, wann und wie Sie sich anmelden oder registrieren müssen.

Hinweis: Dokumente, wie beispielsweise ein Nachweis, dass Sie sich als Unionsbürger registriert haben, sind meistens kostenfrei. Ansonsten dürfen sie den Betrag, der für ähnliche Dokumente von den Staatsbürgerinnen und Bürgern des Gastlandes verlangt wird, nicht überschreiten. Dies gilt natürlich nur für Staaten der EU, für die EWR Staaten und die Schweiz.

Umzug mit Familie

Vielleicht ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland. In vielen Ländern gibt es deutsche Schulen. Denken Sie frühzeitig darüber nach, wie Ihren Kinder aufwachsen sollen, welchen Kindergarten, welche Schule sie besuchen sollen. Informieren Sie sich vorab über die schulische Bildung im Zielland, über internationale und über deutsche Schulen vor Ort. Informationen zu den deutschen Schulen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.

Mehr zum Thema:

Im Ausland leben und arbeiten

Wenn Sie vorhaben, länger im Ausland zu leben, möchten Sie sich vielleicht auch eine Arbeit suchen. In den EU-Staaten, den EWR-Staaten (also auch Norwegen, Island und Liechtenstein) und der Schweiz benötigen Sie als Deutscher keine Arbeitserlaubnis.

Möchten Sie außerhalb der EU leben und arbeiten dann benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visum, welches Sie für die meisten Staaten benötigen, keine Arbeitserlaubnis darstellt. Die Auslandsvermittlung der Agentur für Arbeit berät Sie gerne. Oftmals halten auch die jeweiligen Botschaften der Länder in Deutschland nützliche Informationen bereit. Sie finden die Länderseiten über das Auswärtige Amt.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei


 
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und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
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11.10.2022
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2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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