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Behindertenfahrzeuge
Die notwendige Zusatz-Ausstattung in einem Kraftfahrzeug richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten:
- Fahrerlaubnis: Für welche Fahrzeuge ist sie gültig?
- Perfektions- und Trainingsfahrten: Sind sie erforderlich beziehungsweise möglich?
- Fahrtüchtigkeit: Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
- Versicherung: Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.
- Autokauf: Welche Art von Fahrzeug ist geeignet?
- Spezialvorrichtungen: Welche sind erforderlich?
Darauf sollten Sie besonders achten
- Anzahl der Türen
- Türöffnungsweite
- Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
- Rücksitz klappbar
- Automatik
- Servobremse
- Servolenkung
- elektrische Fensterheber
Hinweis! Nicht jede Servolenkung ist geeignet – sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten.
Spezialvorrichtungen/Umbauten
Es wird empfohlen, vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs zu klären. Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (zum Beispiel bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (zum Beispiel für Wiederverkauf).
Welche Umbauten sind möglich?
- Pedalumbauten
- Handgeräte – Gas/Bremse
- Fuß-Feststellbremsen
- Handhebel
- Pedalerhöhung
- Gaspedal links
- Verladesysteme für Rollstühle
- Lenkungen
- Joystick-Lenkungen
- Lenkradköpfe
- Lenkradgabel
- Dreizack
- Infrarot-Fernbedienung für wichtige elektronische Funktionen
- Hilfssysteme
- Auto-Personenlifter
- Rutschbrett
- Halterungssystem mit Beckengurt für Passivfahrer
- Rollstuhlhalterung mit elektrischer Lösevorrichtung
- Schwenksitze
- Komplettumbauten
- wahlweise mit Heck- oder Seiteneinstieg
- mit elektrischer oder manueller Schiebetür
- mit elektrischer Unterflurrampe
- Bodenausschnitt für mehr Kopffreiheit im Fahrzeuginnenraum
Achtung! Klären Sie, ob Sie nach dem behindertengerechten Umbau eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug benötigen.
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Schwerbehinderte Menschen können Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt.- Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer für Schwerbehinderte
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Parken
Informieren Sie sich über die Parkregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Fahrer, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Die Straßenverkehrsordnung lässt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum Parken an Stellen berechtigt, an denen das Parken sonst nicht erlaubt ist ("Parkkarte", "Parkausweis").- Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013