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Behindertenfahrzeuge 

Die notwendige Zusatz-Ausstattung in einem Kraftfahrzeug richtet sich einerseits nach Ihren individuellen Bedürfnissen, anderseits auch nach den Auflagen Ihrer Fahrerlaubnis. Auf einige Punkte sollten Sie besonders achten:
  • Fahrerlaubnis: Für welche Fahrzeuge ist sie gültig?
  • Perfektions- und Trainingsfahrten: Sind sie erforderlich beziehungsweise möglich?
  • Fahrtüchtigkeit: Bedingt durch die körperliche Behinderung ist in jedem Fall eine Bestätigung der Fahrtüchtigkeit durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen. Informieren Sie sich darüber am besten bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Versicherung: Eine Rücksprache mit einer Kfz-Versicherung ist oftmals angeraten, da diese teilweise besondere Konditionen in der Vertragsgestaltung oder dem Einbau besonderer Sicherheitsausstattungen in Fahrzeugen für behinderte Menschen zu Grunde legen.
  • Autokauf: Welche Art von Fahrzeug ist geeignet?
  • Spezialvorrichtungen: Welche sind erforderlich?

Darauf sollten Sie besonders achten

  • Anzahl der Türen
  • Türöffnungsweite
  • Kofferraum (Größe, Öffnungsweite, Ladekantenhöhe)
  • Rücksitz klappbar
  • Automatik
  • Servobremse
  • Servolenkung
  • elektrische Fensterheber
Hinweis! Nicht jede Servolenkung ist geeignet – sportliche Versionen können zu starken Widerstand bieten.

Spezialvorrichtungen/Umbauten

Es wird empfohlen, vor dem Kauf eines Fahrzeuges zusammen mit der vorgesehenen Umrüstfirma die prinzipielle Eignung des Fahrzeugs zu klären. Versuchen Sie, Umbauvarianten vorab zu testen (zum Beispiel bei Fahrschulen oder Autofahrerclubs) und erkundigen Sie sich, ob das Fahrzeug rückrüstbar ist (zum Beispiel für Wiederverkauf).

Welche Umbauten sind möglich?

  • Pedalumbauten
    • Handgeräte – Gas/Bremse
    • Fuß-Feststellbremsen
    • Handhebel
    • Pedalerhöhung
    • Gaspedal links
    • Verladesysteme für Rollstühle
  • Lenkungen
    • Joystick-Lenkungen
    • Lenkradköpfe
    • Lenkradgabel
    • Dreizack
    • Infrarot-Fernbedienung für wichtige elektronische Funktionen
  • Hilfssysteme
    • Auto-Personenlifter
    • Rutschbrett
    • Halterungssystem mit Beckengurt für Passivfahrer
    • Rollstuhlhalterung mit elektrischer Lösevorrichtung
    • Schwenksitze
  • Komplettumbauten
    • wahlweise mit Heck- oder Seiteneinstieg
    • mit elektrischer oder manueller Schiebetür
    • mit elektrischer Unterflurrampe
    • Bodenausschnitt für mehr Kopffreiheit im Fahrzeuginnenraum
Achtung! Klären Sie, ob Sie nach dem behindertengerechten Umbau eine neue Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug benötigen.

Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Schwerbehinderte Menschen können Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen. Dabei hängt es von der Art der Behinderung (Merkzeichen) ab, ob eine Ermäßigung oder eine Befreiung in Frage kommt.

Parken

Informieren Sie sich über die Parkregelungen für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise für Fahrer, die Menschen mit Behinderungen als Beifahrer befördern (Dauer, Gebührenbefreiung). Die Straßenverkehrsordnung lässt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen zu. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, die zum Parken an Stellen berechtigt, an denen das Parken sonst nicht erlaubt ist ("Parkkarte", "Parkausweis").
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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