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Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt genießen Frauen einen besonderen Schutz vor Kündigung, finanziellen Einbußen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
Dieser Schutz ergibt sich für werdende und stillende Mütter in einem Arbeitsverhältnis, neben den allgemeinen Arbeitsschutzgesetzen, aus dem Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz), der Mutterschutzrichtlinienverordnung und der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.
- Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
- Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
juris Bundesrecht
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland
- in einem Arbeitsverhältnis stehen,
- einem Probearbeitsverhältnis stehen oder
- einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen
sowie für - Haushaltsgehilfinnen, Heimarbeiterinnen und
- für Frauen, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden.
Vom Gesetz nicht erfasst sind Frauen, die in einem selbstständigen Dienstverhältnis, Werkvertragsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis tätig sind. Es bezieht sich ferner nicht auf Studentinnen, die in Studienordnungen vorgeschriebene Praktika ableisten.
Für Beamtinnen und Richterinnen gilt im Besonderen die Sächsische Mutterschutzverordnung. Für Soldatinnen findet die Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen Anwendung.
- Sächsische Mutterschutzverordnung
REVOSax, Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen - Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen
juris Bundesrecht
HINWEIS: In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, ist ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle auszulegen.
Auskunft und Beratung
Auskünfte zum Mutterschutz und zu allen Fragen des Arbeitsschutzes erteilt Ihnen die Landesdirektion Sachsen (Abteilung Arbeitsschutz) – entsprechend Ihres Arbeitsortes an den Standorten in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
- Landesdirektion Sachsen, Unterabteilung 5, Arbeitsschutz Chemnitz
- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung 5, Arbeitsschutz
- Landesdirektion Sachsen, Unterabteilung 5, Arbeitsschutz Leipzig
Amt24-Behördenwegweiser
- Mutterschutz und Beschäftigungsverbot – Informationen zum Beschäftigungsverbot für werdende oder stillende Mütter
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014