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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Schwangerschaft und Geburt-> Schwangerschaft-> Mutterschutz
Mutterschutz 

Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt genießen Frauen einen besonderen Schutz vor Kündigung, finanziellen Einbußen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.

Dieser Schutz ergibt sich für werdende und stillende Mütter in einem Arbeitsverhältnis, neben den allgemeinen Arbeitsschutzgesetzen, aus dem Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz), der Mutterschutzrichtlinienverordnung und der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz.


Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in der Bundesrepublik Deutschland

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen,
  • einem Probearbeitsverhältnis stehen oder
  • einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen
    sowie für
  • Haushaltsgehilfinnen, Heimarbeiterinnen und
  • für Frauen, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden.


Vom Gesetz nicht erfasst sind Frauen, die in einem selbstständigen Dienstverhältnis, Werkvertragsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis tätig sind. Es bezieht sich ferner nicht auf Studentinnen, die in Studienordnungen vorgeschriebene Praktika ableisten.

Für Beamtinnen und Richterinnen gilt im Besonderen die Sächsische Mutterschutzverordnung. Für Soldatinnen findet die Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen Anwendung.


HINWEIS: In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, ist ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle auszulegen.

Auskunft und Beratung

Auskünfte zum Mutterschutz und zu allen Fragen des Arbeitsschutzes erteilt Ihnen die Landesdirektion Sachsen (Abteilung Arbeitsschutz) – entsprechend Ihres Arbeitsortes an den Standorten in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.


MEHR ZUM THEMA:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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