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Existenzminium: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit EUR 8.354 wird in diesem Jahr um mindestens EUR 118,00, der Kinderfreibetrag von EUR 4.368 um mindestens EUR 144,00 steigen.
Der Anpassungsbedarf ergebe sich aus dem 10. Existenzminimumbericht, den das Bundeskabinett am 28.01.2015 beschloss, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Für 2016 stehe eine weitere Anhebung um EUR 298,00 (Grundfreibetrag) beziehungsweise EUR 240,00 (Kinderfreibetrag) an.
Quelle: Bundespresseamt
Familien- und Altenpflege: Entlastung für Angehörige
Seit 01.01.2015 haben Arbeitnehmer das Recht, sich eine Auszeit zur Pflege von schwerkranken Angehörigen zu nehmen. Das sieht das neue Gesetz zur Familienpflegezeit als Unterstützung vor, damit sich Familie, Pflege und Beruf besser miteinander vereinen.
Die wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes sind:
- Wer einen Angehörigen pflegen will, hat künftig einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Pflegezeit, muss aber weiter mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
- Um Unterstützung bei einem neuen Pflegefall in der Familie zu organisieren, können sich Arbeitnehmer zehn Tage bezahlt von der Arbeit freistellen lassen.
- Der Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit (Pflegezeit) von sechs Monaten bleibt bestehen.
- Als Ausgleich für den Verdienstausfall werden zinslose Darlehen gewährt.
Hilfebedürftige alte Menschen erhalten bessere Betreuung
Verbesserungen traten auch im Bereich der Altenpflege mit dem "Pflegestärkungsgesetz I" (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) in Kraft. Statt fünf Pflegegraden gibt es künftig nur noch drei Pflegestufen entsprechend den Beeinträchtigung geben. Damit würden vor allem hunderttausende Demenzkranke in die Pflegeversicherung aufgenommen, heißt es in einer Mitteilung der Bundestages. Bedürftige, die tagsüber alleine sind, bekämen mehr Betreuung. Die Kurzzeitpflege werde um bis zu vier Wochen verlängert. 2015 könnten die stationären Einrichtungen zudem rund 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte einstellen.
Um die höheren Ausgaben zu finanzieren, steigt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 01.01.2015 von 2,05 Prozent um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte (für kinderlose Versicherte jeweils 0,25 Punkte mehr).
Quelle: Bundestag
"Elterngeld plus": Längerer Bezug bei Teilzeitarbeit
Mütter und Väter können demnächst zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten und gleichzeitig Elterngeld erhalten. Das "Elterngeld plus" beträgt halb so viel wie das reguläre Elterngeld, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer auf 24 Monate.
Arbeiten sowohl Mutter als auch Vater in Teilzeit, erhält die Familie Unterstützung für weitere vier Monate. Bisher vermindert Lohn aus Teilzeitbeschäftigung die Höhe des Elterngeldes, ohne dass sich die Bezugsdauer verlängert.
Möglich sind Varianten mit und ohne Teilzeitarbeit oder eine Kombination beider. Die Elternzeit kann in drei statt bisher zwei Abschnitte aufgeteilt und bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
Die Neuregelung gilt für Geburten ab dem 01.07.2015.
Quelle: Bundestag
- Elternzeit und Elterngeld
Amt24-Informationen
Arbeitslosengeld II: "Hartz-IV"-Sätze erhöht
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sind zu Jahresbeginn um gut zwei Prozent gestiegen. Alleinstehende erhalten nun einen Betrag von EUR 399,00 und damit EUR 8,00 mehr als zuvor.
Quelle: Bundesrat
Kfz-Zulassung: Online-Abmeldung und Kennzeichen-Mitnahme
Seit Jahresbeginn können Fahrzeughalter ihr Kraftfahrzeug online abmelden. Allerdings ist die Online-Abmeldung nur für Fahrzeuge möglich, die bereits über Siegelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Sicherheitscodes verfügen. Diese Codes würden jetzt künftig immer bei der Kfz-Zulassung vergeben, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Die Identifizierung erfolgt mittels neuem elektronischen Personalausweis.
- i-Kfz Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Kraftfahrt-Bundesamt
Wer innerhalb des Bundesgebietes in einen anderen Ort umzieht, kann jetzt das bisherige Nummernschild behalten. Im Gebiet des Freistaates Sachsen ist das bereits seit 2010 möglich.
Beide Neuerungen waren zunächst für Juli 2014 vorgesehen, sie wurden auf Beschluss der Bundesländer auf 2015 verschoben.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur | Bundesrat
Kranken- und Rentenversicherung: niedrigere Beitragssätze
Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz zur Krankenversicherung sank zum 01.01.2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitragssatz paritätisch mit jeweils 7,3 Prozent. Die Kassen dürfen nunmehr einen prozentualen Zusatzbeitrag allein zu Lasten der Versicherten verlangen.
In der allgemeinen Rentenversicherung verringerte sich der Beitragssatz um 0,2 auf 18,7 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung von derzeit 25,1 auf 24,8 Prozent.
Obergrenzen für Beitragsbemessung angehoben
Die Obergrenzen für die Beitragserhebung und die Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung wurden zum 01.01.2015 dem gestiegenen Einkommensniveau angepasst:
- In Ostdeutschland sind für Löhne und Gehälter bis zu monatlich EUR 5.200 Beiträge zur Rentenversicherung fällig (2014: bis EUR 5.000).
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost) stieg die Bemessungsgrenze auf EUR 6.350 im Monat. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für 2015 bundeseinheitlich auf EUR 34.999 festgesetzt.
- In der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen Jahresentgelte bis zu EUR 54.900 der Versicherungspflicht (2014: EUR 54.550). Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt hier bundeseinheitlich EUR 49.500 im Jahr (2014: EUR 48.600).
Angepasst wurde auch die sogenannte Bezugsgröße zur Sozialversicherung, die für die Beitragsberechnung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung maßgeblich ist. Die Rechengröße stieg in Ostdeutschland um EUR 70,00 auf EUR 2.415 im Monat.
Quelle: Verband der Ersatzkassen (VdEK)
BAföG: 7-Prozent-Zulage ab Herbst 2016
Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Zudem erhöht sich der Wohngeldzuschlag um EUR 26,00 auf EUR 250,00. Studierende mit eigener Wohnung können somit bis zu EUR 735,00 BAföG monatlich erhalten.
Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen würden sich erhöhen, heißt es in der Pressemitteilung. Ab Herbst 2016 erfolge zudem eine Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge, womit sich der Empfängerkreis erweitere.
Die Freibeträge und Bedarfssätze beim Meister-BAföG erfahren ebenfalls einen Zuwachs: Der Unterhaltsbeitrag steigt auf EUR 760,00 (bisher EUR 697,00). An Einkommensfreibeträgen werden den Teilnehmern künftig EUR 290,00 statt bisher EUR 255,00 eingeräumt, hinzu kommen Freibeträge für den Ehepartner von EUR 570,00 (bisher EUR 535,00) sowie je Kind von EUR 520,00 (statt 485,00). Für Schüler und Studenten steigen die Sätze für die Berufsausbildungsbeihilfe.
Seit diesem Jahr übernimmt der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Geldleistungen.
Quelle: Bundespresseamt
Porto: Post-Standardbrief kostet 62 Cent
Die Deutsche Post verlangt für die Beförderung von Briefen bis 20 Gramm zwei Cent mehr. Der Standardbrief kostet seit Jahresbeginn EUR 0,62. Der Brief bis 50 Gramm wird preiswerter, das Porto für Kompaktbriefe verringert sich um fünf Cent auf EUR 0,85 Euro.
Alle anderen Portopreise blieben unverändert, teilte die Deutsche Post weiter mit.
Quelle: Deutsche Post AG
Stromversorgung: EEG-Umlage erstmals gesunken
Die Umlage für erneuerbare Energien ist zum ersten Mal seit ihrer Einführung gesunken. Nach der Jahresprognose, die die vier Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur jeweils im Oktober des Vorjahres verkünden, beträgt sie in diesem Jahr 0,07 Cent weniger und damit 6,17 Cent pro Kilowattstunde
Zum 30.09.2014 habe ein Überschuss von knapp EUR 1,4 Milliarden bestanden. Ein Jahr zuvor war noch ein Defizit von EUR 2,2 Milliarden zu verzeichnen. Einer der Gründe für diesen Zuwachs sei, dass aufgrund des begrenzten Neuausbaus einkalkulierte Risiken nicht eingetreten seien.
Die Bundesregierung sieht sich durch diese Tendenz in der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bestätigt. Das neue EEG, das zum 01.08.2014 in Kraft getreten ist, konzentriere sich auf günstige Technologien wie Windenergie und Photovoltaik. Bestehende Überförderungen sollen abgebaut, Boni gestrichen und die Förderung stufenweise gesenkt werden. Während die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien derzeit circa 17 Cent pro Kilowattstunde betrage, würden Betreiber neuer Anlagen ab 2015 im Schnitt nur etwa zwölf Cent pro Kilowattstunde erhalten. Das senke den Strompreis für alle Haushalte, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.
Quelle: Bundespresseamt
Lebensversicherung: Weniger Zinsen, höhere Beteiligung
Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz mussten Versicherungsnehmer eine weitere Absenkung des Garantiezinses um 0,5 auf 1,25 Prozent hinnehmen. Bessergestellt werden die Versicherten unter anderem durch eine stärkere Beteiligung an den Risikoüberschüssen und höheren Rückkaufswerte. Zudem verringerten sich die Kosten für den Vertragsabschluss.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Europa-offen: Mess- und Eichwesen reformiert
Für europäisch und national geregelte Messgeräte gelten seit Jahresbeginn die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. So wird etwa die Bauartzulassung und Erst-Eichung durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Das neue Regelungssystem soll offen für Innovationen sein, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Zukünftige technologische Entwicklungen ließen sich nunmehr schneller und angemessen erfassen.
Unverändert haben die Eichbehörden der Länder und die staatlich anerkannten Prüfstellen für die Nacheichung im Gebrauch befindlicher Messgeräte zu sorgen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
Energie sparen: Neubauten weniger Verluste verordnet
Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) kommen auf Hausbauer deutlich strengere Energievorschriften zu, wie beispielsweise
- bis 2016 Reduzierung des jährlichen Energieverbrauchs aller Neubauten um jeweils 12,5 Prozent und des Wärmeverlusts durch die Gebäudehülle um jeweils zehn Prozent
- in Immobilienanzeigen Veröffentlichung der energetischen Kennwerte, bezogen auf Wohnfläche (statt wie bisher auf die Gebäudenutzfläche)
- Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer beziehungsweise den neuen Mieter; Vorlage bereits bei der Besichtigung
- unabhängiges Stichproben-Kontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
Die Änderungen würden ausschließlich Neubauten betreffen, so das Bundespresseamt. Für bestehende Gebäude sieht die neue Verordnung weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor. Auch ein Recht, Wohnungen zu dürfen, werde es nicht geben.
Quelle: Bundespresseamt
Steuerprivileg: Elektro-Autos zehn Jahre begünstigt
Elektrofahrzeuge sind jetzt zehn statt fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Regelung gilt für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle, die bis 31.12.2015 zugelassen werden. Danach gilt wieder die bisherige Regelung einer fünfjährigen Steuerbefreiung.
Quelle: Bundesrat
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 30.01.2015