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Ausweisdokumente 

Um die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu überschreiten, benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. Oft genügt aber auch der Personalausweis, zum Beispiel bei EU-Staaten; in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Land gelten, welche Dokumente Sie zur Einreise und für Ihren Aufenthalt benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gütig sein müssen.

 

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Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren beim Grenzübertritt ausweisen. Dafür kommt bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass (oder ein noch gültiger Kinderausweis), ein eigener Reisepass oder ein eigener Personalausweis in Betracht.


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Wenn Sie für längere Zeit im Ausland leben, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer Meldebehörde abzumelden. Für den Fall, dass Sie die Wohnung nicht endgültig verlassen, sondern sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, ist eine Abmeldung möglicherweise nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Absicht haben und auch die tatsächliche Möglichkeit besteht, die bestehende Wohnung wieder zu nutzen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Meldebehörde.


WEITERE INFORMATIONEN:

Änderungspflicht

Achten Sie darauf, dass Ihre deutschen Personaldokumente (Reisepass, Personalausweis) aktuelle Angaben enthalten und gültig sind, egal ob Sie reisen oder im Ausland wohnen. Ein Pass oder Personalausweis wird auch vor Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer ungültig, wenn wesentliche Angaben, etwa der Familienname, nicht mehr zutreffen. Die Angaben zur Anschrift respektive zum Wohnort sind hiervon zwar ausgenommen, trotzdem sind Sie als Inhaber des Dokuments verpflichtet, dieses bei der zuständigen Ausweisbehörde vorzulegen, sobald eine Angabe unzutreffend geworden ist.

Für Staaten, die nicht Teil der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, gelten meist gesonderte Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig bei den Auslandsvertretungen der entsprechenden Länder.

Wie Sie innerhalb Deutschlands vorgehen müssen, wenn Sie sich Ausweispapier ausstellen lassen oder Ihre Ausweispapier ändern wollen. erfahren Sie in den folgenden Verfahrensbeschreibungen.


DETAILS:


MEHR ZUM THEMA:

Für Passangelegenheiten im Ausland sind die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.


KONTAKT:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. Stand: 17.12.2012


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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