Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Sachsen weltweit (Auswander...-> Arbeiten im Ausland
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Meldepflicht bei der Arbeitsverwaltung des Gastlandes
- Arbeitslohn
- Einkommensteuer
- Familienangehörige
- Arbeiten in Drittstaaten
Bietet das Ausland für Sie besondere berufliche Chancen? Haben Sie eine gute Geschäftsidee und wollen Sie sich damit im Ausland eine Existenz aufbauen?
Mit dem Kapitel "Arbeiten im Ausland" wollen wir Ihnen helfen, sich in Ihrer neuen Heimat zurecht zu finden. Welche Regelungen gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer, wie ist die Situation für Familienangehörige und in welchem Land ist die Einkommenssteuer zu entrichten?
TIPP FÜR ARBEITNEHMER:
Wie sie sich über Stellenangebote im Ausland informieren erfahren Sie im Kapitel "Arbeitsuche im Ausland":
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Arbeitsuche im Ausland
Amt24-Informationen
INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMER:
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Eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
Amt24-Informationen -
Portal 21 – Dienstleistungsangebot in Europa
Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH -
Europäisches Mittelstandsportal
Europäische Kommission
Das Europäische Portal für kleine und mittlere Unternemen bietet Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, Fördermöglichkeiten und zu europäischen Verfahren für Ausschreibungen. -
Deutsche Auslandshandelskammern
Deutschland ist in der internationalen Wirtschaft stark vernetzt. Kontaktieren Sie auch die Außenhandelskammern. Der Vorteil: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind meistens vor Ort und bieten Ihnen Hilfestellungen und verschiedene Dienste an. Außerdem können sie Ihnen eine Einschätzung der Marktsituation vor Ort geben.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Bürgerin oder Bürger des Freistaates Sachsen sind Sie automatisch Unionsbürger. Daher dürfen Sie sich in jedem "alten" EU-Mitgliedsland eine Arbeit suchen oder sich selbstständig machen. Sie benötigen hierzu keine Arbeitserlaubnis.
Mit Ausnahme von Ungarn und Polen haben sich alle neuen Mitgliedstaaten dazu entschlossen, den eigenen Arbeitsmarkt vollkommen für deutsche Staatsangehörige zu öffnen. Sie brauchen daher also als Deutscher keine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beispielsweise in Slowenien, Litauen oder Malta. Dies gilt auch für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu denen außer den EU Staaten auch Norwegen, Island, Liechtenstein gehören, sowie für die Schweiz. In Polen und Ungarn benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis - EU.
ACHTUNG!
Der offene Zugang zu den Arbeitsmärkten kann geändert werden. Sie sollten sich daher stets vergewissern, dass Arbeitsfreizügigkeit herrscht.
Meldepflicht bei der Arbeitsverwaltung des Gastlandes
Sobald Sie als Arbeitnehmer eine Arbeit in einem EU-Staat, einem EWR-Staat oder der Schweiz aufnehmen, müssen Sie sich bei einer örtlichen Arbeitsverwaltung Ihres Gastlandes registrieren.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Das deutsche Aufenthaltsrecht
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Arbeitssuche im Ausland
Amt24-Informationen
Arbeitslohn
In 20 der EU-Mitgliedsstaaten gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Beispielsweise beträgt dieser in Frankreich rund EUR 8,70 die Stunde. Die Spanne ist jedoch groß. Den höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit EUR 9,30, den niedrigsten hat Bulgarien mit EUR 0,65.
WEITERE INFORMATIONEN:
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EURES – das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Europäische Kommission
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist laut dem OECD-Musterabkommen im Arbeitsland zu entrichten. Das heißt also, wenn Sie in Sachsen wohnen, aber beispielsweise in der Tschechischen Republik arbeiten, dann ist die Tschechische Republik für die Einkommensteuer zuständig.
ACHTUNG!
Es gibt eine Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Vertragslage, die zwischen Deutschland und dem jeweiligen Gastland besteht.
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Besteuerung von Auslandseinkommen
Amt24-Informationen
Familienangehörige
Ihre Familienangehörigen dürfen sich in dem Mitgliedsland, in dem Sie gemeinsam leben, genauso lange aufhalten wie der Unionsbürger und benötigen keine Arbeitserlaubnis in diesem Land.
- Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union
- Arbeitnehmerfreizügigkeit für Unionsbürger
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Aufenthaltsrecht für Deutsche im Ausland
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Arbeiten in Drittstaaten
Haben Sie sich dazu entschlossen, Europa zu verlassen, so benötigen Sie in den meisten Ländern ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen Ihres Gastlandes. Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt und bei der Auslandsvertretung Ihres Gastlandes in Deutschland. Möchten Sie beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Arbeit aufnehmen, finden Sie Informationen auf den Seiten der deutschen Botschaft, der amerikanischen Botschaft in Deutschland und des Auswärtigen Amtes. Im Internetportal des Deutschen Auswärtigen Amtes finden Sie Kontaktdaten und Links zu den Deutschen Auslandsvertretungen und zu den Vertretungen fremder Staaten in Deutschland.
KONTAKTADRESSEN / WEITERE INFORMATIONEN:
TIPP:
Für einige Länder gibt es auch spezialisierte Auswanderdienste. Ein Blick auf deren Internetseiten lohnt sich. Bitte denken Sie jedoch daran, alle Informationsquellen auf deren Seriosität zu überprüfen.
Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 20.01.2014