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Ins Ausland zu ziehen will gut vorbereitet sein. Dieses Kapitel informiert Sie über die wichtigsten Schritte. Bitte bedenken Sie, dass die Vorbereitungen für einen Auslandsaufenthalt einige Zeit in Anspruch nehmen. Fangen Sie daher frühzeitig mit Ihrer Recherche an und bereiten Sie den Umzug sorgfältig vor.
Es zieht Sie ins Ausland?
Sie sollten sich genau überlegen, in welches Ausland es Sie zieht. Machen Sie sich mit der Situation in dem jeweiligen Land vertraut. Lesen Sie vielleicht eine entsprechende Tageszeitung dieses Landes oder informieren Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Schauen Sie auch in die Verfassung oder die Gesetze des Landes Ihrer Wahl. Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit sind nicht überall selbstverständlich!
Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Regierung Ihres Ziellandes oder googeln Sie mit "Deutsche im Ausland" – das Internet bietet Fülle von privaten und kommerziellen Seiten zum Thema Auswandern.
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Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt -
DIA – Deutsche im Ausland e. V.
Verein zur Unterstützung deutschsprachiger Reisender weltweit
Einreisebestimmungen und Visa
Wenn Sie als Unionsbürger in einen anderen Staat der EU, der EWR Staaten (also außer den EU Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz einreisen möchten, benötigen Sie kein Visum. In der Regel benötigen Sie auch keine Arbeitserlaubnis. Bitte informieren Sie sich jedoch auch in den entsprechenden Kapiteln.
In vielen Drittstaaten benötigen Sie ein Visum, um einzureisen. Unter "Alle Länder A–Z" im Internetauftritt des Deutschen Auswärtigen Amts finden Sie detaillierte Informationen zu allen Ländern der Erde. Auf den Seiten des jeweiligen Landes erhalten Sie unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise" auch Auskunft, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht.
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Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Ziellandes oder zu erforderlichen Unterlagen zur Visabeantragung haben, so wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland.
Kontaktinformationen:
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Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt
Wohnungssuche
Auf die Wohnungssuche sollten Sie sich vor Ort begeben. Übergangslösungen lassen sich jedoch in vielen Fällen auch übers Internet finden.
Als Unionsbürger haben Sie es mit der Wohnungssuche nicht schwer: Sie dürfen Sie sich bis zu drei Monate in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhalten. Dies gilt auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und für die Schweiz. Sie benötigen lediglich Ihren Reisepass oder Personalausweis. Für längere Aufenthalte gelten die entsprechenden Regelungen des Aufenthaltsrechts für Bürger der Europäischen Union.
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Aufenthaltsrecht für Bürger der Europäischen Union
Amt24-Informationen
Wohnsitz
Sobald Sie ins Ausland ziehen und sich dort registrieren, müssen Sie sich bei Ihrer deutschen Gemeinde abmelden.
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihres Gastlandes. Informieren Sie sich rechtzeitig, wann und wie Sie sich anmelden oder registrieren müssen.
Umzug mit Familie
Vielleicht ziehen Sie mit Ihrer Familie ins Ausland. In vielen Ländern gibt es deutsche Schulen. Denken Sie frühzeitig darüber nach, wie Ihren Kinder aufwachsen sollen, welchen Kindergarten, welche Schule sie besuchen sollen. Informieren Sie sich vorab über die schulische Bildung im Zielland, über internationale und über deutsche Schulen vor Ort. Informationen zu den deutschen Schulen finden Sie auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
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Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt -
Visas, Immigration and Refugees
Informationen der australischen Regierung -
U.S. Citizenship and Immigration Services
Informationen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika -
Immigration and citizenship Canada
Informationen der kanadischen Regierung - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
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Auslandschulverzeichnis
Zentralstelle für das Auslandschulwesen des Bundesverwaltungsamts
Im Ausland leben und arbeiten
Wenn Sie vorhaben, länger im Ausland zu leben, möchten Sie sich vielleicht auch eine Arbeit suchen. In den EU-Staaten, den EWR-Staaten (also auch Norwegen, Island und Liechtenstein) und der Schweiz benötigen Sie als Deutscher keine Arbeitserlaubnis.
Möchten Sie außerhalb der EU leben und arbeiten dann benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visum, welches Sie für die meisten Staaten benötigen, keine Arbeitserlaubnis darstellt. Die Auslandsvermittlung der Agentur für Arbeit berät Sie gerne. Oftmals halten auch die jeweiligen Botschaften der Länder in Deutschland nützliche Informationen bereit. Sie finden die Länderseiten über das Auswärtige Amt.
Weitere Informationen:
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Arbeit im Ausland
Bundesagentur für Arbeit -
Informationen für deutsche Staatsangehörige im Ausland
Auswärtiges Amt -
SOLVIT
Online-Netzwerk der EU für Hilfe bei Problemen mit Behörden europäischer Mitgliedstaaten -
EURES – das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Europäische Kommission -
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Informationen zu verschiedenen Ländern
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei
- Arbeiten im Ausland
- Aufenthaltsrecht für Deutsche im Ausland
- Beglaubigung deutscher Urkunden
Beglaubigung und Legalisation von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind - Staatsangehörigkeitswechsel, Mehrstaatigkeit
- Wahlrecht für Auslandsdeutsche
- Zusammenfassung: Links zur Auswanderung