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Welche Geldmittel und wie viel Geld Sie auf Ihre Reise mitnehmen, sollten Sie von Dauer und Ziel Ihrer Reise abhängig machen. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Bargeld in der Landeswährung
- Vorteil: Bargeld wird überall, auch abseits der Touristenzentren, akzeptiert.
- Nachteil: Bargeld wird von Versicherungen bei Verlust oder Diebstahl in der Regel nicht ersetzt.
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Kredit- oder EC-Karten
- Vorteil: Sie erhalten immer den aktuellen Tageskurs der Fremdwährung und müssen keine großen Mengen an Bargeld mit sich führen.
- Nachteil: Für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und bei Banken im Ausland werden mitunter hohe Gebühren erhoben. Besonders abseits der Touristenzentren gibt es oft keine Möglichkeit, Bargeld abzuheben beziehungsweise werden Kreditkarten nicht akzeptiert.
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Traveller Cheques
- Vorteil: Traveller Cheques werden bei Verlust oder Diebstahl ersetzt. Zudem können diese nur von der Inhaberin oder vom Inhaber selbst mit ihrem Reisepass oder Personalausweis eingelöst werden.
- Nachteil: Nicht überall werden Traveller Cheques akzeptiert. Manche Annahmestellen verlangen für das Einlösen zusätzliche Gebühren.
Empfehlenswert ist es, eine Kombination aus Bargeld, Schecks sowie Kredit- oder EC-Karten auf die Reise mitzunehmen und die unterschiedlichen Zahlungsmittel auch getrennt voneinander zu verwahren. Auf diese Weise haben Sie, wenn Sie Ihre Kredit- oder EC-Karte verlieren, immer noch die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen oder umgekehrt.
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Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Sollten Sie in eine Notlage kommen und Ihre vorhandenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, können Sie sich an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden. Nähere Informationen zu deren Hilfsmöglichkeiten lesen Sie hier:
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Probleme und Hilfen unterwegs
Amt24-Informationen
Was muss ich beachten, wenn ich Bargeld auf die Reise mitnehme?
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Wechselkurse für Fremdwährungen, ob es günstiger ist, das Geld bereits in Deutschland oder erst im Urlaubsland wechseln zu lassen und welche Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Abhebungen an Geldautomaten im Ausland anfallen.
In welchen Ländern der Euro gesetzliches Zahlungsmittel ist und welche anderen Währungen in der EU verwendet werden, erfahren Sie unter:
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Unterwegs in Europa – Geld
Europäische Kommission
Beachten Sie, dass in vielen Ländern Einfuhrgrenzen von Fremd- und/oder Landeswährung gelten.
Wenn Sie von einem Land der Europäischen Union (EU) in ein
Auch im innergemeinschaftlichen Verkehr werden Bargeldkontrollen durchgeführt. Auf Verlangen der Zollbeamtinnen oder Zollbeamten müssen Sie Barmittel, deren Gesamtwert EUR 10.000 übersteigt, mündlich anzeigen und angeben, woher das Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und eventuell für wen Sie es transportieren.
Mehr zum Thema:- Bargeldverkehr: Anmeldepflicht beim Grenzübertritt zu Drittländern
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Bargeldverkehr: Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Mitgliedstaaten der EU
Bundeszollverwaltung
Ausführliche Informationen über die bei der Rückreise zu beachtenden Zollbestimmungen finden Sie hier:
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Zollvorschriften bei der Rückkehr
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 23.09.2014