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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Verbraucherschutz im Reiser...-> Verbraucherrechte rund um d...-> Kündigung wegen höherer Gewalt
Kündigung wegen höherer Gewalt 

Wird die Durchführung einer Reise auf Grund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

Höhere Gewalt ist zum Beispiel gegeben

  • bei Kriegen,
  • bei instabilen politischen Verhältnissen,
  • bei Naturkatastrophen und
  • bei Epidemien.
Hinweis: Der Umstand darf bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen sein.

Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt steht dem Veranstalter statt einer Vergütung nur ein Entschädigungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen zu. Diese hat der Reisende auch dann bezahlen, wenn er davon keinen Nutzen mehr hat.

Die Kosten für die Rückbeförderung des Reisenden übernimmt der Veranstalter, dabei entstehende Mehrkosten zahlen beide jeweils zur Hälfte.

Sonstige Mehrkosten trägt der Reisende selbst.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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