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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Reisen-> Verbraucherschutz im Reiser...-> Vor dem Reiseantritt
Vor dem Reiseantritt 

Vergleichen Sie bei der Urlaubsplanung die Angaben der Veranstalter in deren Katalogen. Kataloge müssen klare und genaue Angaben über die jeweiligen Reisen enthalten.

Soweit im Reisekatalog Angaben gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo der Reisende sie erwartet.

Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:

  • Reisepreis
  • Höhe einer zu leistenden Anzahlung
  • Fälligkeit des restlichen Reisepreises

Je nachdem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, zum Beispiel:

  • Transportmittel (Merkmal und Klasse)
  • Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
  • Mahlzeiten
  • Reiseroute
  • Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird sowie Angaben zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind
  • eine für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl. Außerdem muss der Veranstalter angeben, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend!

Tipps:
  • Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben. Sie sollten sich also selbst über Ihr Reiseland informieren.
  • Beschäftigen Sie sich auch mit den Allgemeinen Reisebedingungen. Hier finden sich Regelungen über den Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden sowie Haftung und Ausschlussfristen vor der Buchung der Reise.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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