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Fahrerlaubnis-Entzug 

Bestehen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, ist die Fahrerlaubnisbehörde zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen. Ergibt die Prüfung, dass die oder der Betroffene nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Fahrerlaubnis kann auch in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden.

Gründe für die fehlende Eignung können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
  • wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten

Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung auch eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung.

Wiedererteilung

Möchten Sie nach der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wieder ein Kraftfahrzeugzeug im Straßenverkehr führen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 06.05.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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