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Fahrerlaubnis-Entzug
Bestehen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, ist die Fahrerlaubnisbehörde zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer verpflichtet, diesen Eignungsbedenken nachzugehen. Ergibt die Prüfung, dass die oder der Betroffene nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Fahrerlaubnis kann auch in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden.
Gründe für die fehlende Eignung können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
- wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten
- Bußgeld (Verstöße gegen die StVO)
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Fahreignungsregister-Auskunft beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung auch eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung.
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Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Wiedererteilung
Möchten Sie nach der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis wieder ein Kraftfahrzeugzeug im Straßenverkehr führen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen.-
Fahrerlaubnis, Wiedererteilung nach Entzug
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 06.05.2014