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Linksammlung Fahrzeuge 

Neuigkeiten im Bereich der Kfz-Zulassung

Nummernschild-Mitnahme bei Umzug

Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann ab 01.01.2015 das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Nummernschild nun nicht umtauschen. Innerhalb des Freistaates Sachsen ist die Kennzeichen-Mitnahme bei Umzug bereits seit 01.02.2010 möglich.

Mit dem Start eines Internet-Portals des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) soll zeitgleich ein erster Schritt in Richtung internetbasierte Kfz-Zulassung erfolgen. Fahrzeuge, die bereits über Siegelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit Sicherheitscodes verfügen, können auf elektronischem Weg bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Die Identifizierung erfolgt mittels neuem elektronischen Personalausweis. Die Sicherheitscodes werden künftig bei der Kfz-Zulassung vergeben.

Renaissance für Alt-Kennzeichen

Seit 08.11.2012 können in Sachsen wieder die Kfz-Kennzeichen vergeben werden, die bei den Kreisgebietsreformen in den Jahren 1994/1996 und 2008 ausgelaufen sind.

Wer mit einem solchen Altkennzeichen unterwegs sein möchte, gibt diesen Wunsch bei der An- und Ummeldung des Fahrzeugs in der Kfz-Zulassungsstelle an.

Ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge

In der Stadt das Elektroauto und über Land der Benziner: Seit dem 01.07.2012 ist in Deutschland möglich, zwei Fahrzeuge abwechselnd mit ein und demselben Nummernschild zu fahren.

Beide Fahrzeuge müssen hierzu der gleichen Fahrzeugklasse angehören, und an beiden muss die gleiche Kennzeichengröße montiert werden können. Mit Wechselkennzeichen können also beispielsweise zwei Pkw oder ein PKW und ein Wohnmobil oder zwei Motorräder bewegt werden – nicht aber ein Pkw und ein Motorrad.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Seit dem 01.03.2008 ist bei der Zulassung eines Fahrzeugs anstelle der "Doppelkarte" eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung erforderlich.

Die eVB erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen. Hierbei handelt es sich um eine siebenstellige Buchstaben- und Ziffernkombination, anhand derer die Kfz-Zulassungsbehörde die relevanten Versicherungsdaten elektronisch beim Versicherungsunternehmen abruft, sie im örtlichen Fahrzeugregister speichert und gleichzeitig das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und das Versicherungsunternehmen über die erfolgte Zulassung informiert.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2007

Die aktuelle Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist seit 01.03.2007 in Kraft. Sie ersetzte den Teil in der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der die Zulassung von Fahrzeugen beschrieb. Die StVZO bleibt hinsichtlich der Betriebs- und Bauvorschriften von Fahrzeugen weiterhin in Kraft. Die FZV gilt für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger.

Für die Halterin oder den Halter von Fahrzeugen ergeben sich eine Reihe von Erleichterungen. So behält ein Kraftfahrzeug "fahrzeuglebenslang" seine Betriebserlaubnis. Es gibt nur noch drei "zulassungsrelevante" Zustände:

  • zugelassen
  • außer Betrieb gesetzt
  • verwertet durch zertifizierten Verwertungssbetrieb

Das Fahrzeug kann nach einer Außerbetriebsetzung jederzeit (auch nach Jahren) wieder zugelassen werden, wenn eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung vorliegt. Das gilt auch für bisher stillgelegte und bereits gelöschte Fahrzeuge aus den vergangenen Jahren.

Des Weiteren wurde das Standortprinzip aufgehoben. Zuständig ist die Zulassungsbehörde, bei welcher der Halter seinen (Haupt-)Wohnsitz hat oder sich der Sitz der Firma befindet.

Fahrzeugpapiere EU-weit vereinheitlicht

Am 01.10.2005 wurden in der Bundesrepublik Deutschland die EU-harmonisierten Zulassungsdokumente eingeführt. Seit diesem Tag stellen die Zulassungsbehörden ausschließlich die neuen Zulassungsdokumente aus:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug jedoch die Halterin oder den Halter, werden die neuen Zulassungsbescheinigungen (Teil I und Teil II) ausgestellt. Die Fahrzeugdokumente müssen immer paarig sein – das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" ist nicht möglich. Ausgenommen sind zulassungsfreie Fahrzeuge.

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs wurde bisher der Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt beziehungsweise dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Eine Abmeldebescheinigung wird nun nicht mehr ausgestellt, dafür wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Der entwertete ursprüngliche Fahrzeugbrief (in alter Form) wird dem Fahrzeugeigentümer auf Antrag zurückgegeben.

Behörden

  • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
    Das Ministerium ist die oberste Straßenbau- und Verkehrsbehörde im Freistaat Sachsen. Informieren Sie sich über aktuelle Straßenbauprojekte, ÖPNV, Schienenfernverkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Radverkehr und vieles andere mehr.
  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Das Ministerium kümmert sich im Bereich Verkehr und Mobilität um eine leistungsfähige Infrastruktur und nachhaltige Verkehrspolitik in den Bereichen Straße, Schiene, Wasser und Luft. Auf der Internetseite stehen unter anderem viele Informationen für Autofahrer, Berufskraftfahrer, Motorradfahrer und Fahrradfahrer zur Verfügung.
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
    Das Bundesumweltministerium setzt sich unter anderem für die Themenbereiche Luftreinhaltung und Verkehr ein. Zu den Aufgaben gehören so zum Beispiel Abgasgrenzwerte, Feinstaubbelastung, Umweltzonen, Biokraftstoffe und alternative Antriebskonzepte.
  • Bundesministerium der Finanzen
    Das Bundesfinanzministerium informiert unter anderem über die Kraftfahrzeugsteuer.

Clubs

Der Allgemeinde Deutsche Fahrrad-Club e.V. bietet Service und Informationen rund um den Radverkehr. Automobilclubs bieten Ihren Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen rund um das Autofahren an. Sie reichen je nach Angebot von der klassischen Pannenhilfe, der Fahrzeugbewertung und technischen Services und Tests bis hin zu touristischen Informationen, Reiseangeboten, Versicherungen und juristischer Unterstützung.

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Ihr Auto muss mal wieder zur Hauptuntersuchung, Sie wollen Ihre Versicherung wechseln oder den Wert Ihres Autos ermitteln lassen? Kein Problem. In "Gelbe Seiten" finden Sie die passenden Unternehmen dafür. Schauen Sie doch einfach mal unter den Branchen Werkstätten, Versicherungen, TÜV, Prüfstellen oder Sachverständige nach.

Kfz-Prüfstellen

Die Kfz-Prüfstellen bieten umfangreiche Dienstleistungen an und nehmen zum Teil hoheitliche Aufgaben wahr. Sie sind befugt, die Vorschriftsmäßigkeit von Technik und Abgasverhalten der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu überprüfen. Neben der Haupt- und Abgasuntersuchung führen sie je nach Angebotspalette weitere Sonderprüfungen und Begutachtungen durch. In Sachsen sind folgenden anerkannte Prüforganisationen tätig:

Sonstige Insitutionen

  • Landesverkehrswacht Sachsen e. V.
    Die Landesverkehrswacht Sachsen hat sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrssicherheit zu fördern, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung zu betreiben und Einrichtungen zur Förderung der Verkehrssicherheit zu schaffen.
  • Verkehrsclub Deutschland (VCD)
    Der Verkehrsclub Deutschland setzt sich als Umwelt- und Verbraucherverband für die ökologische und sozialverträgliche Mobilität aller Verkehrsteilnehmer ein und bietet seinen Mitgliedern Services wie die ökologische Kfz-Versicherung, Car-Sharing und die VCD-Mitfahrzentrale.
  • Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B. A. D. S.)
    Der Bund bemüht sich um die Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer über die Gefährlichkeit des Alkohols und der Drogen im Straßenverkehr. Darüber hinaus findet man auf dieser Seite Informationen über die rechtlichen Folgen des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und aktuelle Veranstaltungen.
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ist ein verkehrspolitischer Verein und kooperiert mit Vereinen, Organisationen und Institutionen, die sich für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr einsetzen.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
    Im Bereich Auto und Reise bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aktuelle Informationen zur Kraftfahrtversicherung, eine Typklassen- und Regionalklassenabfrage und Statistiken an.
  • Verbraucherzentrale Sachsen
    Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt umfangreiche Hinweise und Tipps im Bereich Mobilität zur Verfügung und bietet darüber hinaus interessante Broschüren und persönliche Beratung an.

Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.11.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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