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Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Fahrzeuge-> Fahrräder und Radfahrer-> Verkehrsregeln für Radfahrer
Verkehrsregeln für Radfahrer 

Radwege

Wenn Radwege in einer bestimmten Richtung ausgeschildert sind, müssen sie auch benutzt werden. Die Ausschilderung erfolgt durch folgende Verkehrszeichen:
  • Radweg (Zeichen 237)
  • Gehweg mit Radfahrer als Gast (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei")
  • Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240)
  • Getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241)
  • Fahrradstraße (Zeichen 244.1)
  • Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 StVO dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist

Kinder

  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
  • Beim überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder vom Rad absteigen.

Alkohol

Trunkenheit beim Fahrradfahren kann
  • ab 0,3 Promille bestraft werden, wenn es zu einem Unfall kommt oder Ausfallerscheinungen auftreten und
  • zum Führerscheinentzug führen.

Wird ein betrunkener Radfahrer auffällig, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Beträgt der gemessene Blutalkoholwert mehr als 1,6 Promille, muss die Fahrerlaubnisbehörde sogar eine MPU anordnen. Vom Ergebnis dieser Untersuchung hängt es ab, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Sonstiges

  • Radfahrer dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen und auch nicht freihändig fahren. Außerdem dürfen sie die Füße nur dann von den Pedalen nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
  • Auf Fußgänger muss stets besondere Rücksicht genommen werden.
  • Telefonieren ist während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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