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Technische Änderungen und Änderung von Name und Adresse 

Adresse

Wenn Sie innerhalb des selben Zulassungsbereiches umziehen, müssen Sie die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein eintragen lassen. Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbereich, muss das Fahrzeug hingegen umgeschrieben und ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

Seit 01.09.2010 wird auf Wunsch des Fahrzeughalters auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens für ein zugelassenes Fahrzeug bei einem Wechsel des Zulassungsbereiches innerhalb des Freistaates Sachsen verzichtet. Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass kein Halterwechsel erfolgt und nicht für auslaufende Kennzeichen (siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Als Fahrzeughalter müssen Sie bei der am neuen Wohnsitz örtlich zuständigen Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen, um Ihre Mitteilungspflicht hinsichtlich der Änderung der Anschrift zu erfüllen.

Name

Ändert sich durch Heirat oder Scheidung Ihr Name, müssen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ändern beziehungsweise den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief austauschen lassen.

Technische Änderungen

Wenn Sie bestimmte technische Änderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen, müssen die Fahrzeugpapiere ebenfalls korrigiert werden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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