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Kennzeichenpflicht und Kennzeichenarten
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sofern sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Amtliche Kennzeichen müssen eine Stempelplakette der Zulassungsbehörde tragen. An zulassungsfreien Anhängern angebrachte Wiederholungskennzeichen dürfen hingegen keine Stempelplakette führen.
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen innerhalb des Zulassungsbereiches und eines angrenzenden Bereiches mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Zulassungsbehörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können für besondere Fahrzeuge und Nutzungen spezielle Kennzeichen zugeteilt werden, wie zum Beispiel Oldtimer-, Saison und Wechselkennzeichen.
Sollte ein Kennzeichen zerstört oder unleserlich geworden sein, muss es ausgetauscht werden. Ist eine Stempelplakette oder die Plakette für die Hauptuntersuchung beschädigt oder hat sie sich abgelöst, muss umgehend eine neue angebracht werden. Dazu müssen die Kennzeichenschilder von der Kfz-Zulassungsbehörde neu abgestempelt werden.
- Abstemplung von Kfz-Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Grünes Kennzeichen für bestimmte, zulassungsfreie Fahrzeuge
- Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimerkennzeichen)
- Kurzzeitkennzeichen
- Rotes Kennzeichen für Händler
- Rotes Kennzeichen für Oldtimer
- Saisonkennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Wunschkennzeichen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Weitere Informationen:
- Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen
- Fragen und Antworten Wechselkennzeichen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Aufbau von Kennzeichen
Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Zulassungsbereich ablesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten das Kennzeichen mit dem Euro-Feld.
Der Hintergrund der Kennzeichen ist weiß und reflektierend. Die Buchstaben, Ziffern und der Kennzeichenrand können je nach Kennzeichenart die Farben schwarz, rot oder grün haben.
Wechselkennzeichen haben einen besonderen Aufbau: sie bestehen aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil, welches zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird, und den fahrzeugbezogenen Teilen, welche fest am jeweiligen Fahrzeug verbleiben.
Kennzeichen ohne Euro-Feld
Bei Kennzeichen, die noch nicht mit dem Euro-Feld ausgestattet sind, muss bei Auslandsfahrten (auch innerhalb der EU) das Nationalitätszeichen "D" gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, da ansonsten hohe Geldbußen drohen.
Bei Reisen außerhalb der EU ist generell nach wie vor ein D-Schild anzubringen (Ausnahme: Schweiz – hier ist das Euro-Kennzeichen ausreichend).
Für das ovale "D-Schild" ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimetern vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die im Handel erhältlichen kleinen D-Schilder ebenso wenig erlaubt sind wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen.
Herstellung der Kennzeichenschilder
Die Kennzeichenschilder werden in der Regel von privaten Anbietern hergestellt, die sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt haben. Für die Herstellung entstehen weitere Kosten, die neben den Gebühren der Zulassungsbehörde zu bezahlen sind.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013