Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Fahrzeuge-> Technische Überprüfung und ...
Technische Überprüfung und Feinstaubplakette 

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) gehört in Deutschland zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne bestandene HU ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Seit 01.01.2010 ist die bisher als "AU" oder "ASU" bekannte Untersuchung des Abgasverhaltens untrennbarer Bestandteil der HU geworden. Aus diesem Grund werden ab diesem Datum auch keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Kennzeichen geklebt. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen weist sowohl das Bestehen der HU als auch der bisherigen AU aus.

Hinweis! Seit 01.07.2012 ist eine kurze Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zur Kontrolle der elektronischen Assistenzsysteme des Fahrzeugs vorgeschrieben.

Dokumentation

Das Ergebnis der HU wird in einem Untersuchungsbericht dokumentiert. In die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs wird die Fälligkeit der nächsten Untersuchung eingetragen. Auf dem hinteren Kennzeichen wird zudem eine runde Plakette angebracht, die ebenfalls anzeigt, in welchem Jahr und Monat die nächste HU fällig ist.

Den Untersuchungsbericht über die HU müssen Sie mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde aushändigen können.

Sie brauchen den Untersuchungsbericht jedoch nicht im Fahrzeug mitführen, da die Prüfplakette am Fahrzeug bescheinigt, dass es zum Zeitpunkt dieser Untersuchung gemäß den Vorgaben der StVZO vorschriftsmäßig war. Bei Bedarf müssen Sie den Bericht jedoch der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde im Nachgang vorzeigen können. Sind Sie dazu nicht in der Lage, müssen Sie als Halter auf Ihre Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder erneut die HU durchführen lassen.

Beschädigung von Plaketten

Sollte eine Plakette am Kennzeichen beschädigt sein oder hat sie sich abgelöst, muss umgehend eine neue angebracht werden. Dies gilt auch für das Klebesiegel der Kfz-Zulassungsbehörde. Dazu müssen die Kennzeichenschilder von der Kfz-Zulassungsbehörde neu abgestempelt werden.

Umweltzonen und Feinstaubplakette

Die EU hat für verschiedene Schadstoffe anspruchsvolle Luftqualitätswerte zum Schutz von Gesundheit und Umwelt festgelegt. Um die Schadstoffbelastung in hoch belasteten Gebieten zu senken, wurden sogenannte Luftreinhalte- und Aktionspläne mit zahlreichen Maßnahmen entwickelt. Diese Maßnahmen sehen auch Verkehrsbeschränkungen für ältere Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß vor.

Umweltzonen

In diesem Zusammenhang richten viele Städte in Deutschland seit 01.01.2008 Umweltzonen ein, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten besteht. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Die erste Umweltzone in Sachsen wurde am 01.03.2011 in Leipzig in Kraft gesetzt.

Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind, wie zum Beispiel:

  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
  • Oldtimer

Feinstaubplakette

Anhand der Zuordnung Ihres Fahrzeugs zu einer Schadstoffgruppe kennzeichnen Sie es mit der entsprechenden Feinstaubplakette:

  • Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette

Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang