Lebenslagen-> Reisen, Mobilität, Auswande...-> Fahrzeuge-> Technische Überprüfung und ...
Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) gehört in Deutschland zu den wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen, wenn es um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs im Straßenverkehr geht. Ohne bestandene HU ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Seit 01.01.2010 ist die bisher als "AU" oder "ASU" bekannte Untersuchung des Abgasverhaltens untrennbarer Bestandteil der HU geworden. Aus diesem Grund werden ab diesem Datum auch keine AU-Plaketten mehr auf die vorderen Kennzeichen geklebt. Die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen weist sowohl das Bestehen der HU als auch der bisherigen AU aus.
Dokumentation
Das Ergebnis der HU wird in einem Untersuchungsbericht dokumentiert. In die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise in den Fahrzeugschein Ihres Fahrzeugs wird die Fälligkeit der nächsten Untersuchung eingetragen. Auf dem hinteren Kennzeichen wird zudem eine runde Plakette angebracht, die ebenfalls anzeigt, in welchem Jahr und Monat die nächste HU fällig ist.
Den Untersuchungsbericht über die HU müssen Sie mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Verlangen der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde aushändigen können.
Sie brauchen den Untersuchungsbericht jedoch nicht im Fahrzeug mitführen, da die Prüfplakette am Fahrzeug bescheinigt, dass es zum Zeitpunkt dieser Untersuchung gemäß den Vorgaben der StVZO vorschriftsmäßig war. Bei Bedarf müssen Sie den Bericht jedoch der Polizei oder der Kfz-Zulassungsbehörde im Nachgang vorzeigen können. Sind Sie dazu nicht in der Lage, müssen Sie als Halter auf Ihre Kosten eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle beschaffen oder erneut die HU durchführen lassen.
Beschädigung von Plaketten
Sollte eine Plakette am Kennzeichen beschädigt sein oder hat sie sich abgelöst, muss umgehend eine neue angebracht werden. Dies gilt auch für das Klebesiegel der Kfz-Zulassungsbehörde. Dazu müssen die Kennzeichenschilder von der Kfz-Zulassungsbehörde neu abgestempelt werden.
- Hauptuntersuchung
-
Abstemplung von Kfz-Kennzeichen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Umweltzonen und Feinstaubplakette
Die EU hat für verschiedene Schadstoffe anspruchsvolle Luftqualitätswerte zum Schutz von Gesundheit und Umwelt festgelegt. Um die Schadstoffbelastung in hoch belasteten Gebieten zu senken, wurden sogenannte Luftreinhalte- und Aktionspläne mit zahlreichen Maßnahmen entwickelt. Diese Maßnahmen sehen auch Verkehrsbeschränkungen für ältere Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß vor.
Umweltzonen
In diesem Zusammenhang richten viele Städte in Deutschland seit 01.01.2008 Umweltzonen ein, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten besteht. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Die erste Umweltzone in Sachsen wurde am 01.03.2011 in Leipzig in Kraft gesetzt.
-
Informationen zu Umweltzonen und Plaketten
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft -
Umweltzone / Feinstaubplakette
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit -
Umweltzonen und Luftreinhaltepläne in Deutschland
Umweltbundesamt
Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind, wie zum Beispiel:
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
-
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
-
Merkzeichen
Amt24-Informationen
-
Merkzeichen
- Oldtimer
Feinstaubplakette
Anhand der Zuordnung Ihres Fahrzeugs zu einer Schadstoffgruppe kennzeichnen Sie es mit der entsprechenden Feinstaubplakette:
- Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
- Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 1 fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.
-
Feinstaubplakette
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.12.2013