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Kfz-Steuereinzug im Lastschriftverfahren 

Die Zulassung eines Fahrzeugs wird davon abhängig gemacht, dass die Halterin oder der Halter ein Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem inländischen Konto erteilt. Dies gilt für folgende Angelegenheiten:
  • Erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs im Inland
  • Wiederzulassung eines vorübergehend stillgelegten Fahrzeugs
  • Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeugs
  • Umschreibung (Standort- und/oder Halterwechsel)

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Für jedes zuzulassende Fahrzeug wird grundsätzlich eine separates SEPA-Mandat ("Einzugsermächtigung") mit Angabe eines eindeutigen Identifikations­merkmals des Fahrzeugs (Kennzeichen, Fahrgestell­nummer oder ähnlichem) benötigt. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs fordert die Kfz-Zulassungsbehörde das vorgeschriebene Formular zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates ab.

Ein Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren braucht ausnahmsweise nicht vorgelegt werden, wenn

  • das Vorliegen der Voraussetzungen für eine unbefristete Steuerbefreiung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird oder
  • eine "Härtefallbescheinigung" vorgelegt wird, wonach die Zollbehörde auf das Mandat verzichtet

Steuerbefreiungen

Liegen die Voraussetzungen für eine unbefristete Steuerbefreiung vor, erfolgt die Zulassung auch ohne Lastschriftmandat. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung muss bei der Anmeldung der Zulassungsbehörde gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden § 3 Nummern 1 bis 10, § 3a Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 02.05.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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