Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherschutz, Beratung...-> Spielzeug
Spielzeug 

Immer wieder verunsichern Rückrufaktionen von Spielzeug zahlreiche Eltern, die ihrem Kind das betroffene Produkt gekauft haben. Oftmals handelt es sich dabei um importierte Waren, die den Richtlinien des Herstellerlandes entsprechen, die gesetzlichen Grundlagen der EU aber nicht erfüllen.

Maßnahmen der Europäischen Union

Seit Mai 1988 gelten in Europa einheitliche Regelungen über die wesentlichen Sicherheitsanforderungen von Spielzeug. Darin ist festgeschrieben, dass auf dem Europäischen Binnenmarkt nur den Erfordernissen dieser Richtlinie entsprechendes Spielzeug zum Verkauf angeboten werden darf. Beim Inverkehrbringen muss das Spielzeug mit dem CE-Zeichen versehen sein. Das CE-Zeichen ist europaweit gültig und für den Hersteller ein "Fahrschein" für den EU-Binnenmarkt. Der Hersteller bringt dieses Zeichen eigenständig auf seiner Ware an und erklärt damit, dass er alle für das Produkt geltenden EU-Vorschriften eingehalten hat. Die Mitgliedsstaaten prüfen stichprobenartig die rechtmäßige Anbringung des CE-Zeichens.

Mit der Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielzeug weiter verschärft.

Tipps für Eltern

Beachten Sie einige grundlegende Regeln:

  • Kaufen Sie nur Spielzeug, das für das Alter Ihres Kindes geeignet ist. Spielzeug für Kleinkinder landet erwartungsgemäß häufiger im Mund – dem tragen die Hersteller Rechnung.
  • Fragen Sie nach: Lassen Sie sich vor dem Kauf im Geschäft beraten und wenden Sie sich direkt an den Hersteller, wenn Sie schädliche Stoffe in einem Produkt vermuten.
  • Kaufen Sie das Spielzeug nicht auf Märkten, bei fliegenden Händlern oder im Ausland. Hier können Sie im Nachhinein weder den Hersteller noch die Inhaltsstoffe herausfinden.
  • Achten Sie auf Spielzeug mit der GS-Kennzeichnung. Dieses Zeichen darf nur verwendet werden, wenn die Sicherheit durch eine behördlich anerkannte Prüfstelle geprüft wurde.
  • Achten Sie auch darauf, ob das Spielzeug fair produziert wurde. Dabei hilft Ihnen zum Beispiel das Gütesiegel "Fair-spielt".
  • Beachten Sie das Siegel "Spiel des Jahres" für empfehlenswerte Spiele. Achten Sie auch auf das Siegel "spiel gut" für empfehlenswertes Spielzeug. Artikel mit diesem Zeichen wurden in der Praxis erprobt und von einer unabhängigen Jury nach einheitlichen Kriterien geprüft:
    • Spielmöglichkeiten
    • Material
    • Verarbeitung
    • Konstruktion
    • Haltbarkeit
    • Gestaltung
    • Größe
    • Menge
    • Brauchbarkeit der Spiel- oder Arbeitsanleitung
    • Eignung für angegebene Altersgruppe

Bitte recht einfach

Das beste Spielzeug für Ihre Kleinen ist langlebig und belastbar. Es beflügelt die Phantasie und regt zu vielen verschiedenen Spielen an: Mit dem Holzbaustein werden Brücken gebaut, Tiergehege aufgestellt und sie dienen der Puppe auch als Mittagessen.

Gerade einfache Gebrauchsgegenstände wie Töpfe oder Schlüssel können kleine Kinder begeistern. Doch wer informiert bei Alltagsgegenständen über gefährliche Inhaltsstoffe?

Verbraucher können sich auf den Internetseiten der Europäischen Kommission über potenziell gefährliche Konsumerzeugnisse informieren. Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich auf ihrer Internetseite – in englischer Sprache – die im Rahmen ihres Schnellwarnsystems gemeldeten Produkte, von denen ernsthafte Risiken ausgehen. Bei diesem Warnsystem gehen pro Woche zwei bis vier Produktwarnungen ein.


MEHR ZUM THEMA:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, mit freundlicher Unterstützung durch "spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V.". 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang