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Die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel und unseres Trinkwassers sind wichtige Bereiche des Verbraucherschutzes – schließlich geht es um die Gesundheit jedes Einzelnen. Unternehmen, die Lebensmittel produzieren und Trinkwasser bereitstellen, müssen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen beachten, um den nötigen Schutz der Verbraucher sicherzustellen. Die Kontrolle, ob die Unternehmen dieser besonderen Sorgfaltspflicht gerecht werden, obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der amtlichen Trinkwasserüberwachung.
Lebensmittel
Für die Sicherheit und den Schutz vor Täuschungen im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnisse und kosmetischen Mitteln sind in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert.
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz
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Gesunde Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entnommenen Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen werden in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden jeweils im LUA-Jahresbericht veröffentlicht.
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Jahresberichte
Landesuntersuchungsanstalt Sachsen
Weitere Informationen:
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Kennzeichnung und Präsentation von Waren
Amt24-Informationen
Trinkwasser
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am intensivsten überwachten und im Sinne des Verbraucherschutzes sichersten Lebensmitteln. Auf Grundlage der aktuellen Trinkwasserverordnung wird Trinkwasser umfangreichen chemischen und bakteriologischen Kontrollen unterzogen.
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und wird von den Gemeinden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung wahrgenommen. Sie wird ergänzt durch eine (meist private) Eigen- bzw. Einzelbrunnenversorgung.
Das sächsische Wassergesetz verpflichtet Gemeinden, die Bevölkerung, die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ihres Gebietes ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen.
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Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung
Karten und Geodatendienste des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Trinkwasserüberwachung
- Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich zu einer regelmäßigen Untersuchung des Wassers verpflichtet.
- Darüber hinaus überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Trinkwasserversorgungsanlagen und nehmen im Rahmen dieser Überwachung ebenfalls regelmäßig Proben.
- Im Bereich der Hausinstallationen ist es Aufgabe des Eigentümers dafür Sorge zu tragen, dass die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird. Problematisch sind beispielsweise Rohre aus Blei, die sich in Altbauten noch finden können. Zum 01.12.2013 wurde der Bleigrenzwert der Trinkwasserverordnung erneut abgesenkt. Der jetzt gültige Grenzwert ist nur bei Austausch sämtlicher Bleiinstallationen einzuhalten.
- Bei Hinweisen auf eine Verunreinigung des Trinkwassers sollten Sie sich an den Versorger oder an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Weitere Informationen:
- Erschließung
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Technische Gebäudeausrüstung
Amt24-Informationen
Informationen und Links zur Lebensmittel- und Trinkwasserüberwachung
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
- Europäischen Informationszentrum für Lebensmittel (EUFIC)
- Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
- aid Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
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Was wir essen
Informationen des aid Infodienstes -
Sichere Lebensmittel
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Umweltbundesamt
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Staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz -
Verbraucherservice
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 14.01.2014