Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherschutz, Beratung...-> Babynahrung
Babynahrung 

Babys reagieren besonders empfindlich auf alle Umwelteinflüsse. Geht es um die Ernährung, möchten  Eltern daher sicher sein, dass die Babynahrung keine schädlichen Inhaltsstoffe enthält. Immer wieder tauchen Berichte von schädlichen Stoffen in einzelnen Produkten auf, die Eltern verunsichern. Eltern müssen sich auf die Angaben der Hersteller verlassen können. Bei Zweifeln an der Qualität von Produkten kann der Verbraucherschutz aktiv werden.

Die Herstellung von Babynahrung unterliegt in Deutschland den sehr strengen Vorschriften der Diätverordnung. Als diätetisches Lebensmittel muss sich Babynahrung durch eine besondere Zusammensetzung von den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs unterscheiden. Beispielsweise dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten sein. Hersteller von Babynahrung müssen zudem besonders niedrige Grenzwerte für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.

Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind wie bei allen Lebensmitteln in erster Linie die Unternehmen verantwortlich.Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert. Dies obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ausführliche Informationen zur Organisation der amtlichen Lebensmittelüberwachung Sachsens sowie zu Themen rund um sichere Lebensmittel und gesundheitlichen Verbraucherschutz finden Sie im Gesundheitsportal "Gesunde Sachsen" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales.

Untersuchung der Babynahrung

Die Lebensmittelüberwachung der einzelnen Bundesländer untersucht in ihren regelmäßigen Lebensmittelprüfungen auch Babynahrung. Wenn nicht zulässige Inhaltsstoffe auftauchen, wird das entsprechende Unternehmen sofort informiert und muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen. In Sachsen erfolgen Untersuchungen von Babynahrung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA).Jährlich werden die Ergebnisse im LUA-Jahresbericht veröffentlicht.


WEITERE INFORMATIONEN:

Zubereitung von Babynahrung

Bei der Zubereitung der Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser verwenden. Meist ist dies auf den Flaschen mit dem Hinweis "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" kenntlich gemacht. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn der Gehalt an bestimmten Stoffen den folgenden Vorgaben entspricht:

  • Natrium < 20 mg/l
  • Sulfat < 240 mg/l
  • Nitrat < 10 mg/l
  • Nitrit < 0,02 mg/l
  • Fluorid < 0,7 mg/l
  • Mangan < 0,05 mg/l
  • Arsen < 0,005 mg/l
  • Uran < 0,002 mg/l

Informationen und Links zum Thema


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang