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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verbraucherrechte-> Reklamation
Reklamation 

Ihr neuer Computer ist defekt, das gerade gekaufte Auto klappert oder der neue Föhn ist kaputt? Dann können Ihnen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer zustehen.

Voraussetzungen

Um die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Sie können dann Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die Ware mangelhaft, beispielsweise kaputt ist oder eine in der Werbung versprochene Eigenschaft nicht aufweist. Wird Ihnen eine andere als die mit dem Verkäufer vereinbarte Ware geliefert, liegt ebenfalls ein Mangel vor. Ihnen stehen aber nur dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Mangel bereits zu dem Zeitpunkt vorlag, an dem der Verkäufer Ihnen die Ware übergeben hat!

Mangelhafte Ware – was nun?

  • Wenn sich ein Produkt nach dem Kauf als mangelhaft herausstellt und die Mängel vorher nicht ersichtlich waren, können Sie vom Verkäufer verlangen, dass er die Ware innerhalb einer bestimmten Frist repariert oder austauscht (Nacherfüllung).
  • Verweigert der Verkäufer das Ersetzen der Ware, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie
  • zusätzlich Schadensersatz verlangen, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen durch das fehlerhafte Produkt ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel Schäden an anderen Produkten, Gutachterkosten).
Hinweis: Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen und die Mängel kennen, haben Sie für diese Mängel keinen Anspruch auf Gewährleistung.

Tipp: Wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten sichtbar wird, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer muss ggf. nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist.

Garantie

Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers oder Herstellers für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache. Mit der Garantie werden Ihnen als Verbraucher zusätzliche Rechte eingeräumt. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen.

Wenn der Verkäufer sagt, dass die Garantie abgelaufen ist und Sie deshalb keinerlei Ansprüche mehr haben, kann das unter Umständen falsch sein. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bestehen die entsprechenden Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer unabhängig vom Ablauf der Garantie.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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