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Zu Hause einkaufen: Verträge im Fernabsatz 

Kataloge, Internet, Teleshopping – Einkaufen findet längst nicht mehr nur im Laden statt, sondern auch über Telefon und Internet. Bei jedem Kauf schließen Sie einen Vertrag ab. Um zu verhindern, dass unseriöse Anbieter den Handel über Kommunikationsmittel zum Nachteil der Verbraucher betreiben, gibt es eine Reihe besonderer Regelungen.

Was Sie beachten sollten

Achten Sie darauf, dass Sie genau wissen, bei wem Sie kaufen oder eine Dienstleistung bestellen. Das Unternehmen darf seine Identität nicht geheim halten oder verschleiern. Außerdem muss der Händler bei Fernabsatzverträgen eine Reihe von Informationspflichten beachten. Bei einem Fernabsatzvertrag erfolgen sowohl die Vertragsverhandlungen als auch der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Fernkommunikationsmittel sind all jene, die die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner nicht voraussetzen, zum Beispiel Briefe, Telefonate, E-Mails, Rundfunk und Telemedien.

Widerrufrecht

Bei einer Bestellung über Fernkommunikationsmittel haben Sie in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Hinweise:
  • Die Kosten für die Rücksendung der Waren haben grundsätzlich Sie als Verbraucher zu tragen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anbieter Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäß hierüber informiert hat. Weiterhin wird es Unternehmen geben, die die Kosten der Rücksendung übernehmen – als Service für ihre Kunden.
  • Eine Ausnahme gilt, wenn die Waren bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in die Wohnung des Verbrauches geliefert worden sind, zum Beispiel bei einem Vertreterbesuch. Sind die Waren so beschaffen, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können, so ist der Unternehmer dazu verpflichtet, sie auf eigene Kosten abzuholen.

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. So können Sie es beispielsweise bei der Lieferung von Waren nicht geltend machen, die

  • auf Ihre Wünsche hin speziell angefertigt worden sind,
  • aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
  • schnell verderben können oder
  • deren Verfallsdatum überschritten werden würde.

Ebenfalls kein Widerrufsrecht haben Sie bei

  • Audio-, Videoaufzeichnungen oder Software, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, wenn das Siegel entfernt wurde.
  • Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen
  • öffentlich zugänglichen Versteigerungen,
  • Waren und Finanzdienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist eintreten können,
Hinweis: Online-Auktionen sind unter Umständen keine Versteigerung im eigentlichen Sinne (wenn zum Beispiel kein "Zuschlag" erfolgt, sondern eine gesetzte Laufzeit abläuft).

Im Wesentlichen gelten bei Fernabsatzverträgen hinsichtlich des Widerrufsrechts die gleichen Ausführungen wie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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