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Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verträge-> Ratenkauf
Ratenkauf 

Ob Auto, Möbel oder Immobilie – fast alle geplanten Anschaffungen können Sie heute über einen Ratenkauf finanzieren. Entschließen Sie sich zu einem Ratenkauf, wird der Kauf der Ware durch ein Darlehen eines Kreditinstituts vorfinanziert. Sie als Käufer zahlen das Darlehen in Raten an das Kreditinstitut zurück. Die Zinsen für die Finanzierung des Kredites sind in den Raten enthalten.

Worauf Sie beim Ratenkauf achten sollten

  • Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung? Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Ratenkauf sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Rechnen Sie immer Zinsen, Restschuldversicherung und andere mit dem Kredit verbundene Kosten in die Gesamtbelastung ein.
  • Vorsicht bei Lockangeboten, bei denen der Kredit mit einem Geschenk verbunden ist. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Geschenke oft über höhere Zinsen oder über andere Kosten mit bezahlt werden.
  • Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.

Ansprüche bei Ratenkäufen

Auch bei einem Ratenkauf haben Sie als Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es gelten die ganz normalen Gewährleistungsansprüche, wenn die Ware mangelhaft ist.

  • Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung.
  • Erfolgt dies nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  • Entsteht ein weiterer Schaden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Gibt es bei einem Ratenkauf Probleme, können Sie die Ratenzahlung grundsätzlich verweigern, wenn

  • es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und das finanzierte Entgelt mindestens EUR 200,00 beträgt und
  • Sie als Käufer gegenüber dem Verkäufer zur Verweigerung der Leistung berechtigt sein würden (Wenn Sie Nacherfüllung verlangen können, muss diese fehlgeschlagen sein.)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 16.12.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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