Lebenslagen-> Recht und Gesellschaft-> Waren und Dienstleistungen-> Verträge-> Ratenkauf
Ratenkauf
Ob Auto, Möbel oder Immobilie – fast alle geplanten Anschaffungen können Sie heute über einen Ratenkauf finanzieren. Entschließen Sie sich zu einem Ratenkauf, wird der Kauf der Ware durch ein Darlehen eines Kreditinstituts vorfinanziert. Sie als Käufer zahlen das Darlehen in Raten an das Kreditinstitut zurück. Die Zinsen für die Finanzierung des Kredites sind in den Raten enthalten.
Worauf Sie beim Ratenkauf achten sollten
- Wie hoch ist die tatsächliche Gesamtbelastung? Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Ratenkauf sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Rechnen Sie immer Zinsen, Restschuldversicherung und andere mit dem Kredit verbundene Kosten in die Gesamtbelastung ein.
- Vorsicht bei Lockangeboten, bei denen der Kredit mit einem Geschenk verbunden ist. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Geschenke oft über höhere Zinsen oder über andere Kosten mit bezahlt werden.
- Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.
Ansprüche bei Ratenkäufen
Auch bei einem Ratenkauf haben Sie als Käufer Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Es gelten die ganz normalen Gewährleistungsansprüche, wenn die Ware mangelhaft ist.
- Sie haben Anspruch auf Reparatur oder Ersatzlieferung.
- Erfolgt dies nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
- Entsteht ein weiterer Schaden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Gibt es bei einem Ratenkauf Probleme, können Sie die Ratenzahlung grundsätzlich verweigern, wenn
- es sich um ein verbundenes Geschäft handelt und das finanzierte Entgelt mindestens EUR 200,00 beträgt und
- Sie als Käufer gegenüber dem Verkäufer zur Verweigerung der Leistung berechtigt sein würden (Wenn Sie Nacherfüllung verlangen können, muss diese fehlgeschlagen sein.)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
-
Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 16.12.2014