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Leasing 

Auto, Computer oder Haus – für viele geplante Anschaffungen besteht neben dem Kauf die Möglichkeit, einen Leasingvertrag abzuschließen. Der Leasinggeber verpflichtet sich mit dem Vertrag, Ihnen, dem Leasingnehmer, eine Sache für einen bestimmten Zeitraum gegen Bezahlung einer Leasingrate zum Gebrauch zu überlassen. Schließen Sie einen Leasingvertrag ab, so trifft Sie in der Regel die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der Sache.

Worauf Sie bei einem Leasingvertrag achten sollten

  • Nach Abschluss eines Leasingvertrags werden Sie nicht Eigentümer der geleasten Sache. In der Regel bleibt der Leasinggeber Eigentümer, er überlässt Ihnen die Sache lediglich zur Nutzung. Nach Ablauf des Leasingvertrags geht die Sache wieder zurück an den Leasinggeber, je nach Vertrag haben Sie aber die Möglichkeit, den Gegenstand zu kaufen.
  • Rechnen Sie durch, wie hoch die tatsächliche Gesamtbelastung ist. Die verhältnismäßig geringen monatlichen Raten lassen manchen Leasingvertrag sehr günstig erscheinen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist. Neben den Leasingraten fallen unter Umständen auch Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen an. Ob zu diesen noch weitere Kosten wie beispielsweise eine Abschlusszahlung kommen, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab.
  • Leasingverträge dienen oft der Finanzierung von Anschaffungen. Daneben gibt es aber auch andere Möglichkeiten der Finanzierung. Welche Finanzierungsart für Sie als Privatkunde die günstigste ist, lässt sich etwa durch Aufsummierung der Kosten, wie Anzahlung, Summe der Raten, gegebenenfalls einer Abschlusszahlung, ermitteln.
  • Holen Sie sich nach Möglichkeit immer mehrere Leasingangebote ein und vergleichen Sie die Konditionen. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen an Ihre zuständige Verbraucherzentrale.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 16.12.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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